Winterdienst für Hausverwaltungen in Lampertheim

Winterdienst in Lampertheim.

Räumen und Streuen nach der örtlichen Satzung – mit Foto-Dokumentation für Ihre Nachweispflicht.

5,0 ★23 Bewertungen
< 1 Std.Notfall-Reaktion
100 %dokumentiert
Bereitschaft Lampertheim EINSATZBEREIT
-3°C
Schneefall Bereitschaft aktiv
HEUTEBereitschaft aktiviertAKTIV
MO 05:00Erster RäumdurchgangGEPLANT
MO 12:00Nachstreuen bei NeuschneeGEPLANT
Zahlen die zählen
Nov–März
Bereitschaftssaison
< 1 Std.
Notfall-Reaktion
100 %
Dokumentation je Einsatz
24/7
erreichbar
Was enthalten ist

Winterdienst im Detail.

Wir übernehmen die Leistung vollständig für Ihr Objekt in Lampertheim – Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Schneeräumung

Gehwege, Zugänge und Zufahrten. Bei anhaltendem Schneefall mehrfach täglich.

Mo–So, auch feiertags

Streudienst

Abstumpfende Mittel als Standard; Auftaumittel nur dort, wo die Satzung es zulässt. Material stellen wir.

satzungskonform

Bereitschaft

Wir überwachen die Wetterlage und sind auch nachts und am Wochenende im Einsatz – ohne Zusatzkosten.

Nov bis März

Dokumentation

Jeder Einsatz mit Foto und Zeitstempel im Kundenportal – Ihr Nachweis im Schadensfall.

immer inklusive
Weitere Leistungen

Alles rund ums Objekt in Lampertheim.

Kombinieren spart: Betreuen wir Ihr Objekt bereits mit einer anderen Leistung, läuft Winterdienst zum vergünstigten Kombi-Preis.

Häufige Fragen

Winterdienst in Lampertheim – häufige Fragen

Ab wann greift die Räumpflicht in Lampertheim?
In Lampertheim besteht die Räum- und Streupflicht im Zeitraum von 7:00 bis 20:00 Uhr; bei Glätte ist unverzüglich zu streuen. Eine abweichende Sonn- und Feiertagsregelung kennt die Satzung nicht – es gelten dieselben Zeiten. Räumbreite, Streumittel und die Details zur Satzung finden Sie im Abschnitt „Räumzeiten in Lampertheim“ weiter unten auf dieser Seite.
Wer haftet, wenn jemand auf dem Gehweg stürzt?
Grundsätzlich haftet der Anlieger – bei einer WEG also die Eigentümergemeinschaft, meist vertreten durch die Verwaltung. Sie dürfen die Pflicht vertraglich auf uns übertragen; bei Ihnen verbleibt dann die Auswahl- und Überwachungspflicht. Wir sind haftpflichtversichert und dokumentieren jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Foto – das verbessert Ihre Beweislage im Streitfall.
Was passiert bei nächtlichem Schneefall?
Wir überwachen die Wetterlage laufend. Bei Glätte- oder Schneefallwarnung wird die Bereitschaft aktiviert; unser Team ist so früh vor Ort, dass der Gehweg geräumt ist, bevor die ersten Bewohner das Haus verlassen.
Wer räumt Gehwegabschnitte, an die kein Grundstück direkt angrenzt?
Verlassen Sie sich hier nicht auf den ersten Eindruck. Dass an einen Abschnitt kein Grundstück direkt angrenzt, heißt nicht automatisch, dass er außerhalb Ihrer Pflicht liegt – die Zuordnung kann auch die gegenüberliegende Seite treffen. Wir klären solche Abschnitte vor Vertragsbeginn: Bei der Begehung markieren wir jeden strittigen Meter, gleichen ihn mit der jeweils geltenden Satzung der Stadt Lampertheim ab und nehmen das Ergebnis ins Leistungsverzeichnis auf. Bleibt etwas offen, fragen wir bei der Stadt nach, statt zu raten. So weiß die Verwaltung schriftlich, welche Fläche betreut wird.
Wie behandeln Sie Tiefgaragenrampen und Stellplätze im Winter?
Rampen und Stellplätze regeln wir ausdrücklich im Leistungsverzeichnis, damit sie nicht als Restfläche liegen bleiben. Auf einer Rampe läuft Tauwasser nach unten und friert am Fuß wieder an; dort streuen wir gezielt mit Splitt, der auf dem Gefälle Halt gibt, und kontrollieren die Stelle bei der nächsten Runde erneut. Stellplätze werden erst frei, wenn die Fahrzeuge weg sind – deshalb legen wir vorab fest, ob und wann geräumt wird und wohin der Schnee kommt. Jeder Einsatz wird mit Foto im Kundenportal dokumentiert.
Welche Bereiche in Lampertheim bedienen Sie?
Wir arbeiten in allen Ortsteilen, darunter Hüttenfeld, Neuschloß, Hofheim und Rosengarten.

Weitere Fragen zu Ablauf, Kosten und Vertrag beantworten wir gesammelt in den häufigen Fragen.

Wissen für Hausverwaltungen

Winterdienst in Lampertheim – alles was Verwaltungen wissen müssen.

Ein professioneller Winterdienst schützt nicht nur Bewohner und Passanten vor Stürzen – er schützt vor allem die Hausverwaltung vor Haftungsansprüchen. Wer die Räumpflicht überträgt und die Ausführung dokumentiert, minimiert das Risiko erheblich.

Winterdienst in Lampertheim: enge Gehwege, breite Zuwege

In der Kernstadt rund um St. Andreas sind die Gehwege schmal. Dort arbeiten wir überwiegend von Hand und in einer festen Reihenfolge, weil zwischen Hauswand und Bordstein wenig Platz für Technik bleibt. Vor Mehrfamilienhäusern zählt zusätzlich der Zugang selbst: Eingangsstufen, Hauszugang und der Weg bis zum Gehweg werden mitbehandelt, sonst endet die geräumte Fläche vor der Tür.

In der waldnahen Wohnsiedlung Neuschloß sind die Zuwegungen dagegen breiter, hier bestimmt die Fläche den Zeitbedarf, nicht die Enge. Im ländlichen Hüttenfeld gehört der Winterdienst ohnehin fest zur Objektbetreuung. Wir planen die Touren nach Lage und Flächengröße und halten jeden Einsatz mit Foto im Kundenportal fest.

Rechtliche Grundlagen der Räumpflicht

Die Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen liegt zunächst bei der Kommune. Sie wird jedoch fast überall per Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger übertragen – also auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Bei einer Eigentümergemeinschaft ist in der Regel die Verwaltung dafür verantwortlich, dass die Pflicht erfüllt wird.

Grundlage ist § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit der kommunalen Satzung. Wer die Pflicht auf einen Dienstleister überträgt, bleibt als Auftraggeber in der Auswahl- und Überwachungspflicht. Genau deshalb ist die lückenlose Dokumentation jedes Einsatzes so wichtig – sie ist Ihr Nachweis im Streitfall.

Räumzeiten in Lampertheim

In Lampertheim besteht die Räum- und Streupflicht im Zeitraum von 7:00 bis 20:00 Uhr; bei Glätte ist unverzüglich zu streuen. Eine abweichende Sonn- und Feiertagsregelung kennt die Satzung nicht – es gelten dieselben Zeiten. Geräumt wird auf mindestens 1,50 m Breite. Gestreut wird mit Sand oder Splitt; Asche ist ausdrücklich untersagt. Salz ist nur in geringer Menge an Gefahrenstellen zulässig. Maßgeblich ist immer der aktuell geltende Satzungstext Ihrer Stadt.

Haftung bei Sturzunfällen

Stürzt jemand auf einem nicht ausreichend geräumten Gehweg, haften grundsätzlich die verkehrssicherungspflichtigen Anlieger. Die Schadenshöhe kann erheblich sein – bei schweren Verletzungen fordern Versicherungen regelmäßig fünfstellige Beträge.

Die Übertragung auf einen professionellen Winterdienst mit vertraglich vereinbarter Räumpflicht verlagert die operative Verantwortung. Voraussetzung ist, dass der Dienstleister nachweisen kann, seiner Pflicht nachgekommen zu sein. Unsere Foto-Dokumentation mit Zeitstempel liefert genau diesen Nachweis – binnen Minuten abrufbar.

Was die Rechtsprechung nicht verlangt

Die Pflicht ist nicht grenzenlos. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH gilt: Bei anhaltendem starkem Schneefall besteht keine Pflicht zu Unmöglichem – es muss nicht permanent geräumt werden, solange die Räumung erkennbar sinnlos wäre. Es besteht auch keine Pflicht rund um die Uhr; die Zeiten orientieren sich am allgemeinen Tagesverkehr.

Ebenso wenig gibt es eine vorbeugende Streupflicht ohne konkrete Glättegefahr. In der Regel genügt ein geräumter Streifen, der Begegnungsverkehr ermöglicht. Und: Fußgänger müssen sich im Winter auf die Verhältnisse einstellen – ein Mitverschulden nach § 254 BGB ist möglich.

Umlage auf Mieter

Winterdienstkosten sind nach § 2 Nr. 8 Betriebskostenverordnung als Kosten der Straßenreinigung umlagefähig, sofern der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vorsieht. Das gilt für die Räum- und Streuleistungen ebenso wie für das Streumaterial.

Auch die Bereitschaftspauschale zählt nach herrschender Auffassung dazu – die Vorhaltung von Personal und Fahrzeugen ist Kern der Leistung. Unsere Rechnungen trennen Bereitschaft, Einsätze und Material, sodass die Positionen direkt in die Nebenkostenabrechnung übernommen werden können.

Winterdienst beauftragen – worauf achten?

Der günstigste Anbieter ist im Winterdienst besonders selten der beste, weil die eigentliche Leistung unsichtbar ist: die Bereitschaft.

  • Nachweisliche Bereitschaft rund um die Uhr – nicht „auf Anfrage“
  • Lückenlose Dokumentation mit Foto und Zeitstempel – Ihr Haftungsschutz
  • Klarer Ansprechpartner statt Callcenter – im Winter zählt jede Minute
  • Saisonpauschale statt versteckter Kosten pro Einsatz
  • Betriebshaftpflicht in ausreichender Höhe – vorher zeigen lassen
  • Kenntnis der örtlichen Satzung – Zeiten und Streumittel unterscheiden sich je Kommune

Winterdienst in Lampertheim – Angebot in 24 Stunden.

Nennen Sie uns Objekt und gewünschten Umfang – Sie erhalten ein festes Angebot. Bei Bedarf kommen wir vorher zur Besichtigung.

AR
Andreas Rey Ihr Ansprechpartner · Lampertheim
01512 2627806

Leitet den Familienbetrieb seit über sieben Jahren und ist mit 28 einer der jüngsten Betriebsleiter der Branche. Er kennt die betreuten Objekte persönlich – und geht ans Telefon, wenn Sie anrufen.

  • Antwort< 24 Stunden
  • ErreichbarMo–Fr 8–18 Uhr
  • Notdienst24/7

Unverbindliches Angebot

Mit dem Absenden stimmen Sie zu, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeiten. Die Übermittlung erfolgt über unseren Dienstleister Formspree. Näheres in der Datenschutzerklärung.