Häufige Fragen rund um den Hausmeisterservice

64 Antworten zu Kosten, Pflichten, Nebenkosten und Gebäudemanagement

64 Fragen aus 21 Fachartikeln — nach Thema sortiert

Sicherheit & Brandschutz

Ja, seit 2015 gilt die Rauchmelderpflicht in allen 16 Bundesländern. In Baden-Württemberg ist der Vermieter für den Einbau zuständig, in Rheinland-Pfalz auch für die Wartung.

→ Zum Artikel: Brandschutz im Mehrfamilienhaus: Pflichten für Vermieter

Bei fehlenden Rauchmeldern drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Bei verstellten Fluchtwegen kommt persönliche Haftung bei Personenschäden hinzu.

→ Zum Artikel: Brandschutz im Mehrfamilienhaus: Pflichten für Vermieter

Der Grundstückseigentümer bzw. die Hausverwaltung ist für die Einhaltung aller Brandschutzvorschriften verantwortlich, einschließlich Rauchmelder, Fluchtwege und ggf. Feuerlöscher.

→ Zum Artikel: Brandschutz im Mehrfamilienhaus: Pflichten für Vermieter

Grundsätzlich nein, wenn ein zumutbarer Abstellraum wie ein Keller oder Fahrradraum vorhanden ist. Das Treppenhaus ist Fluchtweg und muss frei bleiben. Ein Abstellverbot in der Hausordnung ist zulässig.

→ Zum Artikel: Fahrräder im Treppenhaus: Erlaubt oder verboten?

Ja, wenn kein anderer zumutbarer Platz vorhanden ist und der Fluchtweg dabei frei bleibt. Das hat die Rechtsprechung mehrfach bestätigt. Bei sehr engen Treppenhäusern kann das anders bewertet werden.

→ Zum Artikel: Fahrräder im Treppenhaus: Erlaubt oder verboten?

Zunächst per Aushang oder Gespräch hinweisen, dann schriftlich mit Frist zur Entfernung auffordern. Herrenlose Gegenstände dürfen nach Ankündigung und Fristsetzung entfernt werden.

→ Zum Artikel: Fahrräder im Treppenhaus: Erlaubt oder verboten?

In den meisten Bundesländern ist der Eigentümer für die Wartung verantwortlich. In einigen Ländern kann die Wartungspflicht per Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden. Maßgeblich ist die jeweilige Landesbauordnung.

→ Zum Artikel: Rauchmelder-Pflicht im Mehrfamilienhaus: Wartung & Kosten

Nach DIN 14676 müssen Rauchmelder mindestens einmal jährlich auf Funktion, Batterie und Verschmutzung geprüft werden. Jede Wartung sollte dokumentiert werden.

→ Zum Artikel: Rauchmelder-Pflicht im Mehrfamilienhaus: Wartung & Kosten

Die jährlichen Wartungskosten sind als Betriebskosten umlagefähig. Die Anschaffungskosten der Geräte hingegen muss der Vermieter selbst tragen.

→ Zum Artikel: Rauchmelder-Pflicht im Mehrfamilienhaus: Wartung & Kosten

Es gibt drei Prüfstufen: visuelle Routine-Inspektion wöchentlich, operative Inspektion alle 1-3 Monate und eine jährliche Hauptinspektion durch einen Sachverständigen wie den TÜV.

→ Zum Artikel: Spielplatz-Wartung: Pflichten für Vermieter & Hausverwaltungen

Der Grundstückseigentümer haftet wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Ohne Nachweis regelmäßiger Prüfungen drohen straf- und zivilrechtliche Konsequenzen.

→ Zum Artikel: Spielplatz-Wartung: Pflichten für Vermieter & Hausverwaltungen

Eine TÜV-Hauptinspektion kostet 200 bis 500 Euro je nach Größe des Spielplatzes.

→ Zum Artikel: Spielplatz-Wartung: Pflichten für Vermieter & Hausverwaltungen

Reinigung & Gebäudepflege

Mindestens 2x pro Jahr - im Frühjahr und im Herbst nach dem Laubfall. Bei vielen Bäumen in der Nähe empfehlen sich 3-4 Reinigungen pro Jahr.

→ Zum Artikel: Dachrinne reinigen: Pflicht, Kosten & Häufigkeit

Für ein Mehrfamilienhaus mit 4-8 Wohneinheiten liegen die Kosten bei 150 bis 400 Euro pro Reinigung. Der Richtpreis liegt bei 3-8 Euro pro Meter Dachrinne.

→ Zum Artikel: Dachrinne reinigen: Pflicht, Kosten & Häufigkeit

Ja, die Dachrinnenreinigung ist als Betriebskosten nach § 2 Nr. 10 BetrKV auf die Mieter umlegbar.

→ Zum Artikel: Dachrinne reinigen: Pflicht, Kosten & Häufigkeit

Am schonendsten mit Niederdruckreinigung, weichen Bürsten und einem speziellen Algen- und Grünbelagentferner, der einwirkt und dann abgespült wird. Wichtig ist, zusätzlich die Ursache wie Feuchtigkeit und Schatten zu beseitigen.

→ Zum Artikel: Fassade reinigen: Grünbelag & Algen entfernen

Je nach Verfahren und Verschmutzung liegen die Kosten bei rund 5 bis 15 Euro pro Quadratmeter. Hinzu kommen bei hohen Fassaden Kosten für Gerüst oder Hubsteiger sowie optional eine algenhemmende Schutzbeschichtung.

→ Zum Artikel: Fassade reinigen: Grünbelag & Algen entfernen

Ja, zu hoher Druck kann Putz und Fugen beschädigen und Wasser in die Wand treiben. Besonders bei gedämmten Fassaden (WDVS) drohen dauerhafte Schäden. Besser sind Niederdruckverfahren oder ein Fachbetrieb.

→ Zum Artikel: Fassade reinigen: Grünbelag & Algen entfernen

Die Basisreinigung kostet 15 bis 25 Euro pro Wohneinheit und Monat. Erweiterte Reinigung inklusive Fenster und Keller liegt bei 25 bis 40 Euro.

→ Zum Artikel: Gebäudereinigung im Mehrfamilienhaus: Kosten, Häufigkeit & Tipps

Bei 4-6 Wohneinheiten reicht 1x pro Woche, bei 8-15 Einheiten 2x pro Woche, bei über 16 Einheiten empfiehlt sich 3x wöchentlich oder täglich.

→ Zum Artikel: Gebäudereinigung im Mehrfamilienhaus: Kosten, Häufigkeit & Tipps

Ja - professionelle Reinigung ist zuverlässiger, gleichmäßiger, dokumentiert und als Betriebskosten umlagefähig. Die Kehrwoche führt häufig zu Konflikten zwischen Mietern.

→ Zum Artikel: Gebäudereinigung im Mehrfamilienhaus: Kosten, Häufigkeit & Tipps

Je nach Untergrund kommen chemische Graffiti-Entferner oder mechanische Verfahren wie Heißwasser- und Niederdruckstrahlen zum Einsatz. Frische Graffiti lassen sich am leichtesten entfernen.

→ Zum Artikel: Graffiti entfernen an der Fassade: Methoden & Kosten

Die Entfernung kostet je nach Methode und Untergrund etwa 20 bis 60 Euro pro Quadratmeter. Ein vorbeugender Anti-Graffiti-Schutz liegt bei rund 15 bis 40 Euro pro Quadratmeter.

→ Zum Artikel: Graffiti entfernen an der Fassade: Methoden & Kosten

Die Kosten trägt der Eigentümer als Instandhaltung. Ist der Täter bekannt, lässt sich ein Schadenersatzanspruch geltend machen; eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ist möglich.

→ Zum Artikel: Graffiti entfernen an der Fassade: Methoden & Kosten

Verantwortlich ist der Grundstückseigentümer. Für öffentliche Gehwege übertragen die Kommunen die Reinigung meist per Satzung auf die Anlieger. Die Pflicht kann im Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden, der Vermieter behält jedoch die Kontrollpflicht.

→ Zum Artikel: Laub entfernen im Herbst: Pflicht, Haftung & Tipps

In der Regel der Vermieter, da eine schädlingsfreie Wohnung geschuldet ist. Nur wenn der Mieter den Befall nachweislich selbst verschuldet hat, kann er zur Kasse gebeten werden - die Beweislast liegt beim Vermieter.

→ Zum Artikel: Schädlingsbekämpfung im Mehrfamilienhaus: Wer zahlt?

In vielen Kommunen ja. Nach den örtlichen Schädlings- oder Rattensatzungen muss der Eigentümer einen Rattenbefall dem Ordnungs- oder Gesundheitsamt melden und beseitigen lassen. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Stadt.

→ Zum Artikel: Schädlingsbekämpfung im Mehrfamilienhaus: Wer zahlt?

Durch saubere Müllplätze, verschlossene Lebensmittel, abgedichtete Zugänge und Rohrdurchführungen sowie geringe Feuchtigkeit. Bei ersten Anzeichen sollte sofort gehandelt werden, da sich ein Befall schnell ausbreitet.

→ Zum Artikel: Schädlingsbekämpfung im Mehrfamilienhaus: Wer zahlt?

Es gibt keine gesetzliche Pflicht. Ob der Hausmeister einen Generalschlüssel erhält, entscheidet der Vermieter bzw. die Hausverwaltung. In der Praxis ist ein Zugang zum Treppenhaus und zu Gemeinschaftsräumen (Keller, Heizung, Waschküche) sinnvoll und üblich.

→ Zum Artikel: Schlüsselverwaltung für Hausverwaltungen:

Erlaubt sind tierschutzkonforme, mechanische Methoden wie Spikes, Spanndrähte und Netze sowie optische Abschreckung. Verboten sind Methoden, die Tauben verletzen oder töten, etwa Gift oder Klebepasten.

→ Zum Artikel: Taubenabwehr am Mehrfamilienhaus: Methoden, Kosten & Recht

Taubenspikes kosten rund 10 bis 30 Euro pro Laufmeter, die Vernetzung eines Balkons 150 bis 600 Euro. Hinzu kommen Montage- und Reinigungskosten je nach Aufwand.

→ Zum Artikel: Taubenabwehr am Mehrfamilienhaus: Methoden, Kosten & Recht

Anschaffung und Montage der Abwehr trägt der Eigentümer. Die regelmäßige Reinigung kann unter Umständen als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.

→ Zum Artikel: Taubenabwehr am Mehrfamilienhaus: Methoden, Kosten & Recht

Schäden am Gebäude übernimmt die Wohngebäudeversicherung, beschädigtes Eigentum des Mieters die Hausratversicherung. Hat jemand den Schaden schuldhaft verursacht, greift dessen Haftpflichtversicherung.

→ Zum Artikel: Wasserschaden im Mehrfamilienhaus: Sofortmaßnahmen & Haftung

Bei der Gemeinen oder Deutschen Wespe ist eine Entfernung mit vernünftigem Grund grundsätzlich erlaubt. Hornissen, Hummeln und Wildbienen sind besonders geschützt und dürfen nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde umgesiedelt werden. Bei schwer zugänglichen Nestern sollte immer ein Fachbetrieb ran.

→ Zum Artikel: Wespennest entfernen: Erlaubt? Kosten & wer zahlt

Ein gut zugängliches Nest kostet rund 80 bis 150 Euro. Schwer erreichbare Nester in Dach oder Zwischendecke liegen bei 150 bis 300 Euro, hinzu kommen mögliche Anfahrts- und Notdienstzuschläge.

→ Zum Artikel: Wespennest entfernen: Erlaubt? Kosten & wer zahlt

In der Regel trägt der Vermieter die Kosten, da ein Wespennest als Mangel der Mietsache gilt. Der Mieter sollte das Nest melden und nicht eigenmächtig entfernen.

→ Zum Artikel: Wespennest entfernen: Erlaubt? Kosten & wer zahlt

Garten & Außenanlagen

Ohne ausdrückliches Verbot ist Grillen mit Rücksicht grundsätzlich erlaubt. Enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung ein Grillverbot, ist dieses jedoch wirksam. Raucharme Elektro- oder Gasgrills sind auf dem Balkon meist unproblematisch.

→ Zum Artikel: Grillen im Mehrfamilienhaus: Was ist erlaubt?

Ja. Ein Grillverbot in der Hausordnung ist wirksam, wenn diese Bestandteil des Mietvertrags ist. Auch ein reines Balkon-Grillverbot kann zulässig vereinbart werden.

→ Zum Artikel: Grillen im Mehrfamilienhaus: Was ist erlaubt?

Eine feste Zahl gibt es nicht - die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Maßgeblich ist die Rücksichtnahme auf die Nachbarn. Regelmäßiges Grillen ohne erhebliche Belästigung ist in der Regel zulässig, dauerhafter dichter Rauch in Nachbarwohnungen dagegen nicht.

→ Zum Artikel: Grillen im Mehrfamilienhaus: Was ist erlaubt?

Ja, regelmäßige Pflegearbeiten wie Rasenmähen, Heckenschnitt, Unkraut jäten und Laubbeseitigung sind nach § 2 Nr. 10 BetrKV umlagefähig.

→ Zum Artikel: Grünflächenpflege in der Nebenkostenabrechnung

Nein, das Fällen eines kranken oder alten Baumes gilt als Instandhaltungsmaßnahme und ist nicht umlagefähig. Regelmäßiger Formschnitt hingegen schon.

→ Zum Artikel: Grünflächenpflege in der Nebenkostenabrechnung

Je nach Anlagengröße zwischen 3 und 15 Euro pro Wohneinheit und Monat.

→ Zum Artikel: Grünflächenpflege in der Nebenkostenabrechnung

Ja, grundsätzlich muss jeder das Laub auf seinem Grundstück selbst beseitigen, auch wenn es vom Nachbarbaum stammt. Nur bei unzumutbar hohem Aufwand kommt ausnahmsweise ein finanzieller Ausgleich in Betracht.

→ Zum Artikel: Laub entfernen im Herbst: Pflicht, Haftung & Tipps

Laub gehört in die Biotonne, auf den Kompost oder zur Grünschnitt-Sammelstelle. Es darf nicht in Gully oder Kanalisation gekehrt werden, da es dort Verstopfungen verursacht.

→ Zum Artikel: Laub entfernen im Herbst: Pflicht, Haftung & Tipps

Ja. Duschen, Baden und der Betrieb der Waschmaschine sind auch nachts erlaubt, solange Zimmerlautstärke eingehalten wird. Ein pauschales nächtliches Verbot in der Hausordnung ist unwirksam.

→ Zum Artikel: Ruhezeiten im Mehrfamilienhaus: Was gilt bei Lärm?

Haustechnik & Wartung

Aufzüge müssen alle 2 Jahre eine Hauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (TÜV, DEKRA) durchlaufen, plus Zwischenprüfungen und regelmäßige Wartung.

→ Zum Artikel: Aufzug-Wartung im Mehrfamilienhaus: Pflichten & Kosten

Ein Vollwartungsvertrag kostet 150 bis 400 Euro pro Monat, die TÜV-Hauptprüfung 300 bis 800 Euro alle 2 Jahre.

→ Zum Artikel: Aufzug-Wartung im Mehrfamilienhaus: Pflichten & Kosten

Ja, auch Erdgeschoss-Mieter müssen sich an den Aufzugskosten beteiligen, sofern der Mietvertrag dies vorsieht. Der BGH hat dies mehrfach bestätigt (BGH VIII ZR 103/06).

→ Zum Artikel: Aufzug-Wartung im Mehrfamilienhaus: Pflichten & Kosten

Ja, ein professioneller Hausmeisterservice sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Schlüsselversicherung nachweisen können.

→ Zum Artikel: Hausmeistervertrag: Was muss drin stehen?

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit zentraler Warmwasserversorgung und einem Speichervolumen über 400 Litern oder Leitungsinhalt über 3 Litern sind laut Trinkwasserverordnung zur regelmäßigen Legionellenprüfung verpflichtet.

→ Zum Artikel: Legionellenprüfung im Mehrfamilienhaus:

Die Prüfung muss alle 3 Jahre durch ein akkreditiertes Labor durchgeführt werden. Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes kann das Gesundheitsamt häufigere Prüfungen anordnen.

→ Zum Artikel: Legionellenprüfung im Mehrfamilienhaus:

Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes von 100 KBE/100 ml muss der Vermieter das Gesundheitsamt informieren, eine Gefährdungsanalyse durchführen lassen und Sanierungsmaßnahmen einleiten. Mieter müssen unverzüglich informiert werden.

→ Zum Artikel: Legionellenprüfung im Mehrfamilienhaus:

Ja, die Kosten der regelmäßigen Legionellenprüfung sind als Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.

→ Zum Artikel: Legionellenprüfung im Mehrfamilienhaus:

Verliert der Hausmeister einen Schlüssel, haftet in der Regel sein Arbeitgeber (Hausverwaltung oder Hausmeisterservice). Der Schaden kann den Austausch der gesamten Schließanlage umfassen, was bei größeren Anlagen schnell fünfstellige Beträge erreicht. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist daher unerlässlich.

→ Zum Artikel: Schlüsselverwaltung für Hausverwaltungen:

Digitale Schlüsselverwaltungssysteme ersetzen mechanische Schlüssel durch elektronische Zugangsmedien wie Transponder, Chipkarten oder Smartphone-Apps. Zugangsberechtigungen können zentral vergeben, geändert und entzogen werden. Jeder Zugang wird protokolliert.

→ Zum Artikel: Schlüsselverwaltung für Hausverwaltungen:

Zuerst die Wasserzufuhr abstellen und den Strom in den betroffenen Räumen abschalten. Anschließend Wasser aufnehmen, Möbel retten, den Schaden mit Fotos dokumentieren und umgehend Vermieter und Versicherung informieren.

→ Zum Artikel: Wasserschaden im Mehrfamilienhaus: Sofortmaßnahmen & Haftung

Je nach Umfang sind rund 10 bis 25 Prozent bei einzelnen feuchten Räumen üblich, bei starker Beeinträchtigung durch Trocknungsgeräte 25 bis 50 Prozent. Ist die Wohnung unbewohnbar, kann die Minderung bis zu 100 Prozent betragen.

→ Zum Artikel: Wasserschaden im Mehrfamilienhaus: Sofortmaßnahmen & Haftung

Hausordnung & Zusammenleben

Ein Mehrfamilienhaus benötigt mindestens eine Restmülltonne, Biotonne, Papiertonne und Zugang zum Gelben Sack bzw. Gelber Tonne. Glascontainer befinden sich meist an zentralen Sammelstellen.

→ Zum Artikel: Mülltrennung im Mehrfamilienhaus: Regeln & Tipps

Ja, seit 2024 ist die Biotonne in ganz Deutschland Pflicht. Hausverwaltungen müssen ausreichend Biotonnen bereitstellen.

→ Zum Artikel: Mülltrennung im Mehrfamilienhaus: Regeln & Tipps

Ja, Müllgebühren sind als Betriebskosten nach §2 BetrKV auf die Mieter umlegbar.

→ Zum Artikel: Mülltrennung im Mehrfamilienhaus: Regeln & Tipps

Die Nachtruhe gilt allgemein von 22:00 bis 6:00 Uhr. In dieser Zeit ist Zimmerlautstärke einzuhalten, damit die Nachbarn nicht gestört werden.

→ Zum Artikel: Ruhezeiten im Mehrfamilienhaus: Was gilt bei Lärm?

Ja. Kinderlärm ist nach § 22 Abs. 1a BImSchG privilegiert und grundsätzlich hinzunehmen. Ein Verbot von normalem Kinderlärm in der Hausordnung ist unwirksam.

→ Zum Artikel: Ruhezeiten im Mehrfamilienhaus: Was gilt bei Lärm?

Recht & Pflichten

Ein Hausmeistervertrag muss folgende Punkte enthalten: Vertragsparteien und Objektbeschreibung, detailliertes Leistungsverzeichnis mit Häufigkeiten, Vergütung und Zahlungsbedingungen, Laufzeit und Kündigungsfrist, Haftung und Versicherungsnachweis sowie Dokumentationspflichten.

→ Zum Artikel: Hausmeistervertrag: Was muss drin stehen?

Üblich sind 3 Monate zum Quartalsende oder zum Jahresende. Empfehlenswert ist eine Probezeit von 3 Monaten mit verkürzter Kündigungsfrist.

→ Zum Artikel: Hausmeistervertrag: Was muss drin stehen?
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