Ja. Hausmeisterkosten sind nach
§ 2 Nr. 14 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) vollständig auf die Mieter umlagefähig, sofern sie im Mietvertrag als Betriebskosten aufgeführt sind. Das gilt für Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst und alle regelmäßigen Hausmeistertätigkeiten. Mehr dazu:
Nebenkostenabrechnung Hausmeister