Häufige Fragen

Antworten für Hausverwaltungen.

Von der Zusammenarbeit bis zur Fachfrage – nach Themen sortiert. Die Antworten stammen aus unseren Fachartikeln und aus der täglichen Arbeit.

122 Fragen aus 34 Fachartikeln – nach Thema sortiert

Ablauf & Angebot

Wie schnell bekomme ich ein Angebot?
In der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage. Bei Objekten, die wir vorher ansehen sollten, kommt ein Besichtigungstermin dazwischen – in unserem Kerngebiet meist innerhalb von ein bis drei Werktagen.
Was kostet die Betreuung?
Das hängt vom Objekt ab: Größe, Zugänglichkeit, gewünschter Turnus und Leistungsumfang. Deshalb gibt es keine Preisliste, sondern ein Angebot nach Besichtigung. Werden mehrere Leistungen kombiniert, wird es im Paket günstiger.
Muss ich in Vorkasse gehen?
Nein. Abgerechnet wird nach erbrachter Leistung, monatlich.
Wie lange läuft der Vertrag?
Sechs Monate Probezeit mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit, danach jährliche Verlängerung. So gehen Sie kein Risiko ein.

Leistungen

Welche Leistungen bieten Sie an?
Sieben Leistungen: den Hausmeisterservice als laufende Objektbetreuung sowie Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Büroreinigung, Entrümpelung und Grundreinigung als Einzelleistungen. Zum Hausmeisterservice gehören die alltäglichen Aufgaben rund ums Objekt – Ansprechpartner für Bewohner sein, Auffälligkeiten melden, Handwerker einweisen.
Kann ich einzelne Leistungen buchen?
Ja. Viele Kunden starten mit der Treppenhausreinigung und nehmen später Garten oder Winterdienst dazu. Jede zusätzliche Leistung wird im Kombi-Preis günstiger.
Übernehmen Sie auch Reparaturen?
Kleinere Arbeiten im Rahmen der Objektbetreuung ja. Für Gewerke wie Elektrik, Sanitär oder Heizung arbeiten wir mit Fachbetrieben zusammen und koordinieren die Termine vor Ort.

Kundenportal

Was bringt das Kundenportal?
Jeder Termin wird mit Foto, Datum und Uhrzeit erfasst. Ihre Verwaltung sieht jederzeit, was wann gemacht wurde – das ersetzt Nachweislisten im Treppenhaus und liefert in der Eigentümerversammlung belastbare Belege.
Wie kommen Bewohner ins Portal?
Über einen QR-Code im Hauseingang. Einmal mit dem Handy scannen, fertig – kein Passwort, keine Registrierung.
Was kostet das Portal?
Nichts extra. Es gehört zur Betreuung dazu.

Vertrag & Abrechnung

Sind die Kosten auf Mieter umlagefähig?
Gebäudereinigung nach § 2 Nr. 9 BetrKV, Gartenpflege nach § 2 Nr. 10 BetrKV und Winterdienst nach § 2 Nr. 8 BetrKV – jeweils sofern der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vorsieht. Unsere Rechnungen sind entsprechend aufgeschlüsselt.
Können mehrere Objekte in einem Vertrag laufen?
Ja, das ist der Regelfall bei Verwaltungen. Ein Rahmenvertrag, ein Ansprechpartner, eine Rechnung – die Dokumentation bleibt je Objekt getrennt.
Sind Sie versichert?
Ja, wir sind haftpflichtversichert. Den Nachweis legen wir Ihnen auf Wunsch vor Vertragsschluss vor.
Zahlt man Winterdienst auch in schneearmen Wintern?
Ja, denn die Bereitschaft ist die eigentliche Leistung: Personal und Fahrzeuge werden vorgehalten, die Wetterlage wird überwacht. Dafür entstehen in schneereichen Wintern auch keine Zusatzkosten – die Kalkulation ist für beide Seiten verlässlich.

Treppenhausreinigung

Was passiert, wenn eine Reinigung ausfällt?
Fällt ein Termin aus – etwa wegen Krankheit – holen wir ihn nach oder rechnen ihn ab. Beides ist im Kundenportal nachvollziehbar, weil dort jeder durchgeführte Termin dokumentiert wird und ein fehlender Termin dadurch sichtbar ist. Anders als bei einem einzelnen angestellten Hausmeister haben wir Vertretung im Team.
Übernehmen Sie auch die Reinigung nach Bauarbeiten?
Ja, das ist allerdings keine Unterhaltsreinigung, sondern eine Grundreinigung mit anderem Aufwand und eigener Kalkulation. Wenn im Objekt saniert wurde, ist eine einmalige Grundreinigung vor Wiederaufnahme des normalen Turnus meist sinnvoll.
Wer stellt Reinigungsmittel und Geräte?
Wir – vollständig. Sie müssen weder Material lagern noch Wasser- oder Stromkosten gesondert abrechnen; die üblichen Verbräuche sind im Preis enthalten. Ein Wasseranschluss im Objekt sollte vorhanden sein.

Gartenpflege

Wer entsorgt das Schnittgut?
Wir – der Abtransport und die fachgerechte Entsorgung sind im Angebot enthalten. Sie brauchen keine Grünabfalltonne vorzuhalten und müssen keine Fahrten zum Wertstoffhof organisieren.
Was passiert bei Sturmschäden?
Umgestürzte Äste und Sturmschäden fallen nicht unter die laufende Pflege, sondern werden gesondert abgerechnet. Wir sind über den 24/7-Notdienst erreichbar und sichern die Gefahrenstelle zuerst ab, bevor wir mit Ihnen den Umfang klären.
Übernehmen Sie auch die Verkehrssicherung der Bäume?
Eine Baumkontrolle nach FLL-Richtlinie ist eine eigene Leistung mit eigener Qualifikation und Dokumentation. Wir übernehmen Pflegeschnitte im Rahmen der Gartenpflege; für die regelmäßige Verkehrssicherheitsprüfung größerer Baumbestände empfehlen wir eine gesonderte Beauftragung.

Büroreinigung

Reinigen Sie auch Arztpraxen?
Ja, mit dem Hinweis, dass die Reinigung von Behandlungsräumen gesonderten Hygieneanforderungen unterliegt und nach Ihrem Hygieneplan erfolgt. Wartebereiche, Flure, Sanitär und Büroräume decken wir im normalen Turnus ab. Den Umfang klären wir vor Vertragsbeginn schriftlich.
Wie wird die Qualität sichergestellt?
Über feste Kräfte, ein abgestimmtes Leistungsverzeichnis und – wie bei allen unseren Leistungen – die Dokumentation jedes Einsatzes. Bei Beanstandungen bessern wir nach; die Historie zeigt, wann zuletzt was gereinigt wurde.
Ist eine Grundreinigung zusätzlich nötig?
Bei Bodenbelägen wie Linoleum oder PVC empfiehlt sich je nach Nutzung ein- bis zweimal jährlich eine Grundreinigung mit Neuversiegelung. Das ist keine Unterhaltsreinigung und wird separat kalkuliert – verlängert aber die Lebensdauer des Belags deutlich.

Entrümpelung

Erhalten wir einen Entsorgungsnachweis?
Ja. Wir entsorgen über zugelassene Betriebe und stellen die Nachweise zur Verfügung. Das ist besonders bei Nachlassauflösungen und bei Objekten in Verwaltung wichtig, weil die Verwaltung dokumentieren muss, dass ordnungsgemäß entsorgt wurde.
Wie diskret läuft eine Wohnungsauflösung ab?
So diskret wie möglich. Unsere Fahrzeuge sind zurückhaltend beschriftet, wir arbeiten zügig und stimmen den Termin so ab, dass möglichst wenig Betrieb im Haus ist. Bei Nachlassauflösungen ist uns bewusst, dass die Situation für Angehörige belastend ist.
Räumen Sie auch stark vermüllte Wohnungen?
Ja, das erfordert allerdings eine gesonderte Planung – Schutzausrüstung, gegebenenfalls Schädlingsbekämpfung und Desinfektion, deutlich höherer Zeitaufwand. Wir besichtigen solche Objekte immer persönlich und kalkulieren separat.

Grundreinigung

Wie oft ist eine Grundreinigung sinnvoll?
Bei stark frequentierten Objekten mit elastischen Belägen ein- bis zweimal jährlich, bei normal genutzten Büroflächen etwa alle zwei Jahre. Entscheidend ist der Zustand der Pflegeschicht, nicht der Kalender – wir schauen uns das an und sagen ehrlich, ob es nötig ist.
Was umfasst die Abnahmegarantie?
Wenn bei der Übergabe Beanstandungen auftreten, bessern wir unmittelbar nach – ohne zusätzliche Berechnung und ohne Terminverhandlung. Wir sind bei der Abnahme dabei, damit Beanstandungen direkt aufgenommen und erledigt werden können.
Reinigen Sie auch nach Wasser- oder Brandschäden?
Die Reinigung nach der Sanierung ja. Die Schadensanierung selbst – Trocknung, Entfernung von Brandrückständen, Geruchsneutralisation – ist ein eigenes Gewerk mit spezieller Ausrüstung; dafür arbeiten wir mit Fachbetrieben zusammen.

Sicherheit & Brandschutz

Sind Rauchmelder im Mehrfamilienhaus Pflicht?

Ja, seit 2015 gilt die Rauchmelderpflicht in allen 16 Bundesländern. In Baden-Württemberg ist der Vermieter für den Einbau zuständig, in Rheinland-Pfalz auch für die Wartung.

Ausführlich im Artikel: Brandschutz im Mehrfamilienhaus

Was kostet ein Verstoß gegen die Rauchmelderpflicht?

Bei fehlenden Rauchmeldern drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Bei verstellten Fluchtwegen kommt persönliche Haftung bei Personenschäden hinzu.

Ausführlich im Artikel: Brandschutz im Mehrfamilienhaus

Wer ist für den Brandschutz im Mehrfamilienhaus verantwortlich?

Der Grundstückseigentümer bzw. die Hausverwaltung ist für die Einhaltung aller Brandschutzvorschriften verantwortlich, einschließlich Rauchmelder, Fluchtwege und ggf. Feuerlöscher.

Ausführlich im Artikel: Brandschutz im Mehrfamilienhaus

Dürfen Fahrräder im Treppenhaus abgestellt werden?

Grundsätzlich nein, wenn ein zumutbarer Abstellraum wie ein Keller oder Fahrradraum vorhanden ist. Das Treppenhaus ist Fluchtweg und muss frei bleiben. Ein Abstellverbot in der Hausordnung ist zulässig.

Ausführlich im Artikel: Fahrräder im Treppenhaus: Erlaubt oder verboten?

Darf man einen Kinderwagen im Hausflur abstellen?

Ja, wenn kein anderer zumutbarer Platz vorhanden ist und der Fluchtweg dabei frei bleibt. Das hat die Rechtsprechung mehrfach bestätigt. Bei sehr engen Treppenhäusern kann das anders bewertet werden.

Ausführlich im Artikel: Fahrräder im Treppenhaus: Erlaubt oder verboten?

Was kann man gegen abgestellte Fahrräder tun?

Zunächst per Aushang oder Gespräch hinweisen, dann schriftlich mit Frist zur Entfernung auffordern. Herrenlose Gegenstände dürfen nach Ankündigung und Fristsetzung entfernt werden.

Ausführlich im Artikel: Fahrräder im Treppenhaus: Erlaubt oder verboten?

Wer ist für die Wartung der Rauchmelder verantwortlich?

In den meisten Bundesländern ist der Eigentümer für die Wartung verantwortlich. In einigen Ländern kann die Wartungspflicht per Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden. Maßgeblich ist die jeweilige Landesbauordnung.

Ausführlich im Artikel: Rauchmelder-Pflicht im Mehrfamilienhaus

Wie oft müssen Rauchmelder gewartet werden?

Nach DIN 14676 müssen Rauchmelder mindestens einmal jährlich auf Funktion, Batterie und Verschmutzung geprüft werden. Jede Wartung sollte dokumentiert werden.

Ausführlich im Artikel: Rauchmelder-Pflicht im Mehrfamilienhaus

Sind die Kosten für Rauchmelder umlagefähig?

Die jährlichen Wartungskosten sind als Betriebskosten umlagefähig. Die Anschaffungskosten der Geräte hingegen muss der Vermieter selbst tragen.

Ausführlich im Artikel: Rauchmelder-Pflicht im Mehrfamilienhaus

Wie oft muss ein Spielplatz geprüft werden?

Es gibt drei Prüfstufen: visuelle Routine-Inspektion wöchentlich, operative Inspektion alle 1-3 Monate und eine jährliche Hauptinspektion durch einen Sachverständigen wie den TÜV.

Ausführlich im Artikel: Spielplatz-Wartung

Wer haftet bei Unfällen auf dem Spielplatz?

Der Grundstückseigentümer haftet wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Ohne Nachweis regelmäßiger Prüfungen drohen straf- und zivilrechtliche Konsequenzen.

Ausführlich im Artikel: Spielplatz-Wartung

Was kostet die jährliche Spielplatz-Prüfung?

Eine TÜV-Hauptinspektion kostet 200 bis 500 Euro je nach Größe des Spielplatzes.

Ausführlich im Artikel: Spielplatz-Wartung

Sind Feuerlöscher im Mehrfamilienhaus Pflicht?

In reinen Wohngebäuden schreiben die Landesbauordnungen Feuerlöscher in der Regel nicht zwingend vor – anders als in Gewerbeobjekten, Tiefgaragen oder bei besonderen Nutzungen, wo sie gefordert sein können. Freiwillig aufgestellte Löscher sind sinnvoll, lösen dann aber Folgepflichten aus: Sie müssen regelmäßig geprüft werden, üblicherweise alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen. Maßgeblich ist immer die Landesbauordnung und der Brandschutznachweis des konkreten Gebäudes.

Ausführlich im Artikel: Brandschutz im Mehrfamilienhaus

Wer kontrolliert den Brandschutz im Mietshaus?

Eine wiederkehrende behördliche Prüfung gibt es für normale Wohngebäude meist nicht. Die laufende Kontrolle liegt bei Eigentümer und Verwaltung: freie Flucht- und Rettungswege, funktionsfähige Rauchwarnmelder, geschlossene Brandschutztüren, geprüfte Anlagen. Der Schornsteinfeger prüft die Feuerstätten, nicht den baulichen Brandschutz. Im Schadensfall fragen Versicherung und Behörde nach dokumentierten Kontrollen – regelmäßige Begehungen mit Protokoll sind deshalb der praktische Nachweis.

Ausführlich im Artikel: Begehungsprotokoll: Vorlage für die Objektbegehung

Reinigung & Gebäudepflege

Wie oft muss eine Dachrinne gereinigt werden?

Mindestens 2x pro Jahr - im Frühjahr und im Herbst nach dem Laubfall. Bei vielen Bäumen in der Nähe empfehlen sich 3-4 Reinigungen pro Jahr.

Ausführlich im Artikel: Dachrinne reinigen: Pflicht, Kosten & Häufigkeit

Was kostet eine Dachrinnenreinigung?

Für ein Mehrfamilienhaus mit 4-8 Wohneinheiten liegen die Kosten bei 150 bis 400 Euro pro Reinigung. Der Richtpreis liegt bei 3-8 Euro pro Meter Dachrinne.

Ausführlich im Artikel: Dachrinne reinigen: Pflicht, Kosten & Häufigkeit

Ist die Dachrinnenreinigung auf Mieter umlagefähig?

Nur unter einer Bedingung: Die Dachrinnenreinigung zählt nicht zur Gartenpflege, sondern zu den sonstigen Betriebskosten (§ 2 Nr. 17 BetrKV). Sie ist auf die Mieter umlegbar, wenn der Mietvertrag sie ausdrücklich als Betriebskostenposition nennt (BGH, Urteil vom 7.4.2004, VIII ZR 167/03). Fehlt die Vereinbarung, trägt sie der Vermieter.

Ausführlich im Artikel: Dachrinne reinigen: Pflicht, Kosten & Häufigkeit

Wie entfernt man Grünbelag von der Fassade?

Am schonendsten mit Niederdruckreinigung, weichen Bürsten und einem speziellen Algen- und Grünbelagentferner, der einwirkt und dann abgespült wird. Wichtig ist, zusätzlich die Ursache wie Feuchtigkeit und Schatten zu beseitigen.

Ausführlich im Artikel: Fassade reinigen: Grünbelag & Algen entfernen

Was kostet eine Fassadenreinigung?

Je nach Verfahren und Verschmutzung liegen die Kosten bei rund 5 bis 15 Euro pro Quadratmeter. Hinzu kommen bei hohen Fassaden Kosten für Gerüst oder Hubsteiger sowie optional eine algenhemmende Schutzbeschichtung.

Ausführlich im Artikel: Fassade reinigen: Grünbelag & Algen entfernen

Ist ein Hochdruckreiniger für die Fassade schädlich?

Ja, zu hoher Druck kann Putz und Fugen beschädigen und Wasser in die Wand treiben. Besonders bei gedämmten Fassaden (WDVS) drohen dauerhafte Schäden. Besser sind Niederdruckverfahren oder ein Fachbetrieb.

Ausführlich im Artikel: Fassade reinigen: Grünbelag & Algen entfernen

Was kostet Treppenhausreinigung pro Wohneinheit?

Als Marktrichtwert liegt eine Basisreinigung üblicherweise bei 15 bis 25 Euro pro Wohneinheit und Monat, eine erweiterte Reinigung inklusive Fenster und Keller bei 25 bis 40 Euro – je nach Objektgröße, Turnus und Region. Ein konkretes Angebot erstellen wir nach Besichtigung.

Ausführlich im Artikel: Gebäudereinigung im Mehrfamilienhaus

Wie oft sollte das Treppenhaus gereinigt werden?

Bei 4-6 Wohneinheiten reicht 1x pro Woche, bei 8-15 Einheiten 2x pro Woche, bei über 16 Einheiten empfiehlt sich 3x wöchentlich oder täglich.

Ausführlich im Artikel: Gebäudereinigung im Mehrfamilienhaus

Ist professionelle Gebäudereinigung besser als Kehrwoche?

Ja - professionelle Reinigung ist zuverlässiger, gleichmäßiger, dokumentiert und als Betriebskosten umlagefähig. Die Kehrwoche führt häufig zu Konflikten zwischen Mietern.

Ausführlich im Artikel: Gebäudereinigung im Mehrfamilienhaus

Wie entfernt man Graffiti von der Fassade?

Je nach Untergrund kommen chemische Graffiti-Entferner oder mechanische Verfahren wie Heißwasser- und Niederdruckstrahlen zum Einsatz. Frische Graffiti lassen sich am leichtesten entfernen.

Ausführlich im Artikel: Graffiti entfernen an der Fassade: Methoden & Kosten

Was kostet die Graffitientfernung?

Die Entfernung kostet je nach Methode und Untergrund etwa 20 bis 60 Euro pro Quadratmeter. Ein vorbeugender Anti-Graffiti-Schutz liegt bei rund 15 bis 40 Euro pro Quadratmeter.

Ausführlich im Artikel: Graffiti entfernen an der Fassade: Methoden & Kosten

Wer zahlt die Graffitientfernung im Mietshaus?

Die Kosten trägt der Eigentümer als Instandhaltung. Ist der Täter bekannt, lässt sich ein Schadenersatzanspruch geltend machen; eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ist möglich.

Ausführlich im Artikel: Graffiti entfernen an der Fassade: Methoden & Kosten

Wer muss das Laub auf dem Gehweg entfernen?

Verantwortlich ist der Grundstückseigentümer. Für öffentliche Gehwege übertragen die Kommunen die Reinigung meist per Satzung auf die Anlieger. Die Pflicht kann im Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden, der Vermieter behält jedoch die Kontrollpflicht.

Ausführlich im Artikel: Laub entfernen im Herbst: Pflicht, Haftung & Tipps

Wer zahlt die Schädlingsbekämpfung in der Mietwohnung?

In der Regel der Vermieter, da eine schädlingsfreie Wohnung geschuldet ist. Nur wenn der Mieter den Befall nachweislich selbst verschuldet hat, kann er zur Kasse gebeten werden - die Beweislast liegt beim Vermieter.

Ausführlich im Artikel: Schädlingsbekämpfung im Mehrfamilienhaus: Wer zahlt?

Ist ein Rattenbefall meldepflichtig?

In vielen Kommunen ja. Nach den örtlichen Schädlings- oder Rattensatzungen muss der Eigentümer einen Rattenbefall dem Ordnungs- oder Gesundheitsamt melden und beseitigen lassen. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Stadt.

Ausführlich im Artikel: Schädlingsbekämpfung im Mehrfamilienhaus: Wer zahlt?

Wie beugt man Schädlingen im Mehrfamilienhaus vor?

Durch saubere Müllplätze, verschlossene Lebensmittel, abgedichtete Zugänge und Rohrdurchführungen sowie geringe Feuchtigkeit. Bei ersten Anzeichen sollte sofort gehandelt werden, da sich ein Befall schnell ausbreitet.

Ausführlich im Artikel: Schädlingsbekämpfung im Mehrfamilienhaus: Wer zahlt?

Muss der Vermieter dem Hausmeister einen Generalschlüssel geben?

Es gibt keine gesetzliche Pflicht. Ob der Hausmeister einen Generalschlüssel erhält, entscheidet der Vermieter bzw. die Hausverwaltung. In der Praxis ist ein Zugang zum Treppenhaus und zu Gemeinschaftsräumen (Keller, Heizung, Waschküche) sinnvoll und üblich.

Ausführlich im Artikel: Schlüsselverwaltung für Hausverwaltungen

Welche Methoden gegen Tauben sind erlaubt?

Erlaubt sind tierschutzkonforme, mechanische Methoden wie Spikes, Spanndrähte und Netze sowie optische Abschreckung. Verboten sind Methoden, die Tauben verletzen oder töten, etwa Gift oder Klebepasten.

Ausführlich im Artikel: Taubenabwehr am Mehrfamilienhaus

Was kostet die Taubenabwehr am Mehrfamilienhaus?

Taubenspikes kosten rund 10 bis 30 Euro pro Laufmeter, die Vernetzung eines Balkons 150 bis 600 Euro. Hinzu kommen Montage- und Reinigungskosten je nach Aufwand.

Ausführlich im Artikel: Taubenabwehr am Mehrfamilienhaus

Wer zahlt die Taubenabwehr im Mietshaus?

Anschaffung und Montage der Abwehr trägt der Eigentümer. Die regelmäßige Reinigung kann unter Umständen als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.

Ausführlich im Artikel: Taubenabwehr am Mehrfamilienhaus

Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden?

Schäden am Gebäude übernimmt die Wohngebäudeversicherung, beschädigtes Eigentum des Mieters die Hausratversicherung. Hat jemand den Schaden schuldhaft verursacht, greift dessen Haftpflichtversicherung.

Ausführlich im Artikel: Wasserschaden im Mehrfamilienhaus

Darf ich ein Wespennest selbst entfernen?

Bei der Gemeinen oder Deutschen Wespe ist eine Entfernung mit vernünftigem Grund grundsätzlich erlaubt. Hornissen, Hummeln und Wildbienen sind besonders geschützt und dürfen nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde umgesiedelt werden. Bei schwer zugänglichen Nestern sollte immer ein Fachbetrieb ran.

Ausführlich im Artikel: Wespennest entfernen: Erlaubt? Kosten & wer zahlt

Was kostet die Entfernung eines Wespennests?

Ein gut zugängliches Nest kostet rund 80 bis 150 Euro. Schwer erreichbare Nester in Dach oder Zwischendecke liegen bei 150 bis 300 Euro, hinzu kommen mögliche Anfahrts- und Notdienstzuschläge.

Ausführlich im Artikel: Wespennest entfernen: Erlaubt? Kosten & wer zahlt

Wer zahlt das Entfernen im Mietshaus?

In der Regel trägt der Vermieter die Kosten, da ein Wespennest als Mangel der Mietsache gilt. Der Mieter sollte das Nest melden und nicht eigenmächtig entfernen.

Ausführlich im Artikel: Wespennest entfernen: Erlaubt? Kosten & wer zahlt

Garten & Außenanlagen

Darf man auf dem Balkon grillen?

Ohne ausdrückliches Verbot ist Grillen mit Rücksicht grundsätzlich erlaubt. Enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung ein Grillverbot, ist dieses jedoch wirksam. Raucharme Elektro- oder Gasgrills sind auf dem Balkon meist unproblematisch.

Ausführlich im Artikel: Grillen im Mehrfamilienhaus: Was ist erlaubt?

Kann der Vermieter das Grillen verbieten?

Ja. Ein Grillverbot in der Hausordnung ist wirksam, wenn diese Bestandteil des Mietvertrags ist. Auch ein reines Balkon-Grillverbot kann zulässig vereinbart werden.

Ausführlich im Artikel: Grillen im Mehrfamilienhaus: Was ist erlaubt?

Wie oft darf man im Garten grillen?

Eine feste Zahl gibt es nicht - die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Maßgeblich ist die Rücksichtnahme auf die Nachbarn. Regelmäßiges Grillen ohne erhebliche Belästigung ist in der Regel zulässig, dauerhafter dichter Rauch in Nachbarwohnungen dagegen nicht.

Ausführlich im Artikel: Grillen im Mehrfamilienhaus: Was ist erlaubt?

Ist Gartenpflege als Nebenkosten umlagefähig?

Ja, regelmäßige Pflegearbeiten wie Rasenmähen, Heckenschnitt, Unkraut jäten und Laubbeseitigung sind nach § 2 Nr. 10 BetrKV umlagefähig.

Ausführlich im Artikel: Grünflächenpflege in der Nebenkostenabrechnung

Ist Baumfällung als Nebenkosten umlagefähig?

Ja. Der BGH hat entschieden, dass die Kosten für das Fällen eines kranken, morschen oder abgestorbenen Baumes zur Gartenpflege gehören und nach § 2 Nr. 10 BetrKV umlagefähig sind (Urteil vom 10.11.2021, VIII ZR 107/20). Dasselbe gilt für regelmäßigen Formschnitt und die Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen.

Ausführlich im Artikel: Grünflächenpflege in der Nebenkostenabrechnung

Was kostet Grünflächenpflege pro Wohneinheit?

Je nach Anlagengröße zwischen 3 und 15 Euro pro Wohneinheit und Monat.

Ausführlich im Artikel: Grünflächenpflege in der Nebenkostenabrechnung

Muss ich Laub vom Nachbarbaum selbst entfernen?

Ja, grundsätzlich muss jeder das Laub auf seinem Grundstück selbst beseitigen, auch wenn es vom Nachbarbaum stammt. Nur bei unzumutbar hohem Aufwand kommt ausnahmsweise ein finanzieller Ausgleich in Betracht.

Ausführlich im Artikel: Laub entfernen im Herbst: Pflicht, Haftung & Tipps

Wie entsorgt man Laub richtig?

Laub gehört in die Biotonne, auf den Kompost oder zur Grünschnitt-Sammelstelle. Es darf nicht in Gully oder Kanalisation gekehrt werden, da es dort Verstopfungen verursacht.

Ausführlich im Artikel: Laub entfernen im Herbst: Pflicht, Haftung & Tipps

Darf man nachts duschen und Wäsche waschen?

Ja. Duschen, Baden und der Betrieb der Waschmaschine sind auch nachts erlaubt, solange Zimmerlautstärke eingehalten wird. Ein pauschales nächtliches Verbot in der Hausordnung ist unwirksam.

Ausführlich im Artikel: Ruhezeiten im Mehrfamilienhaus: Was gilt bei Lärm?

Was gehört zur Gartenpflege bei einer Wohnanlage?

Zur laufenden Pflege zählen Rasenmähen in der Wachstumsphase, Kanten- und Heckenschnitt, Unkrautentfernung auf Wegen und in Beeten, Beetpflege, Laubbeseitigung im Herbst sowie der Abtransport des Schnittguts. Dazu kommen Sichtkontrollen an Bäumen im Rahmen der Verkehrssicherung. Nicht zur laufenden Pflege gehören die Neuanlage von Flächen und größere Baumarbeiten – diese werden gesondert beauftragt und sind auch betriebskostenrechtlich anders zu behandeln.

Ausführlich im Artikel: Gartenpflege im Mehrfamilienhaus

Wann darf eine Hecke geschnitten werden?

Ein Form- und Pflegeschnitt ist ganzjährig zulässig. Ein starker Rückschnitt oder das Auf-den-Stock-Setzen ist dagegen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz zwischen dem 1. März und 30. September verboten, um brütende Vögel zu schützen. Größere Schnittmaßnahmen gehören deshalb in den Herbst und Winter. Vor jedem Schnitt sollte geprüft werden, ob die Hecke besetzt ist – ein bewohntes Nest ist auch außerhalb der Sperrzeit geschützt.

Ausführlich im Artikel: Heckenschnitt: Wann er erlaubt ist

Wann sollte der Rasen einer Wohnanlage gewässert werden?

Früh am Morgen, solange es kühl ist: Dann verdunstet am wenigsten und die Halme trocknen tagsüber ab, was Pilzbefall vorbeugt. Mittags in der prallen Sonne zu wässern ist ineffizient, weil ein Großteil verdunstet. Besser als tägliches Sprengen ist seltenes, dafür durchdringendes Wässern ein- bis zweimal pro Woche – das treibt die Wurzeln in die Tiefe und macht den Rasen widerstandsfähiger gegen Trockenperioden.

Ausführlich im Artikel: Rasen im Sommer richtig bewässern

Haustechnik & Wartung

Wie oft muss ein Aufzug geprüft werden?

Aufzüge müssen alle 2 Jahre eine Hauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (TÜV, DEKRA) durchlaufen, plus Zwischenprüfungen und regelmäßige Wartung.

Ausführlich im Artikel: Aufzug-Wartung im Mehrfamilienhaus: Pflichten & Kosten

Was kostet die Aufzug-Wartung?

Ein Vollwartungsvertrag kostet 150 bis 400 Euro pro Monat, die TÜV-Hauptprüfung 300 bis 800 Euro alle 2 Jahre.

Ausführlich im Artikel: Aufzug-Wartung im Mehrfamilienhaus: Pflichten & Kosten

Müssen Erdgeschoss-Mieter Aufzugskosten zahlen?

Ja, auch Erdgeschoss-Mieter müssen sich an den Aufzugskosten beteiligen, sofern der Mietvertrag dies vorsieht. Der BGH hat dies mehrfach bestätigt (BGH VIII ZR 103/06).

Ausführlich im Artikel: Aufzug-Wartung im Mehrfamilienhaus: Pflichten & Kosten

Braucht ein Hausmeisterservice eine Versicherung?

Ja, ein professioneller Hausmeisterservice sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Schlüsselversicherung nachweisen können.

Ausführlich im Artikel: Hausmeistervertrag: Was muss drin stehen?

Wer muss eine Legionellenprüfung durchführen?

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit zentraler Warmwasserversorgung und einem Speichervolumen über 400 Litern oder Leitungsinhalt über 3 Litern sind laut Trinkwasserverordnung zur regelmäßigen Legionellenprüfung verpflichtet.

Ausführlich im Artikel: Legionellenprüfung im Mehrfamilienhaus

Wie oft muss die Legionellenprüfung erfolgen?

Die Prüfung muss alle 3 Jahre durch ein akkreditiertes Labor durchgeführt werden. Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes kann das Gesundheitsamt häufigere Prüfungen anordnen.

Ausführlich im Artikel: Legionellenprüfung im Mehrfamilienhaus

Was passiert bei Überschreitung des Legionellen-Grenzwertes?

Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes von 100 KBE/100 ml muss der Vermieter das Gesundheitsamt informieren, eine Gefährdungsanalyse durchführen lassen und Sanierungsmaßnahmen einleiten. Mieter müssen unverzüglich informiert werden.

Ausführlich im Artikel: Legionellenprüfung im Mehrfamilienhaus

Sind die Kosten der Legionellenprüfung umlagefähig?

Ja, die Kosten der regelmäßigen Legionellenprüfung sind als Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.

Ausführlich im Artikel: Legionellenprüfung im Mehrfamilienhaus

Wer haftet bei Schlüsselverlust durch den Hausmeister?

Verliert der Hausmeister einen Schlüssel, haftet in der Regel sein Arbeitgeber (Hausverwaltung oder Hausmeisterservice). Der Schaden kann den Austausch der gesamten Schließanlage umfassen, was bei größeren Anlagen schnell fünfstellige Beträge erreicht. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist daher unerlässlich.

Ausführlich im Artikel: Schlüsselverwaltung für Hausverwaltungen

Wie funktioniert eine digitale Schlüsselverwaltung?

Digitale Schlüsselverwaltungssysteme ersetzen mechanische Schlüssel durch elektronische Zugangsmedien wie Transponder, Chipkarten oder Smartphone-Apps. Zugangsberechtigungen können zentral vergeben, geändert und entzogen werden. Jeder Zugang wird protokolliert.

Ausführlich im Artikel: Schlüsselverwaltung für Hausverwaltungen

Was tun bei einem Wasserschaden?

Zuerst die Wasserzufuhr abstellen und den Strom in den betroffenen Räumen abschalten. Anschließend Wasser aufnehmen, Möbel retten, den Schaden mit Fotos dokumentieren und umgehend Vermieter und Versicherung informieren.

Ausführlich im Artikel: Wasserschaden im Mehrfamilienhaus

Wie viel Mietminderung ist bei einem Wasserschaden möglich?

Je nach Umfang sind rund 10 bis 25 Prozent bei einzelnen feuchten Räumen üblich, bei starker Beeinträchtigung durch Trocknungsgeräte 25 bis 50 Prozent. Ist die Wohnung unbewohnbar, kann die Minderung bis zu 100 Prozent betragen.

Ausführlich im Artikel: Wasserschaden im Mehrfamilienhaus

Was kostet eine Legionellenprüfung im Mehrfamilienhaus?

Die Kosten richten sich nach der Zahl der Probenahmestellen: Neben Vorlauf und Zirkulationsrücklauf am Speicher wird mindestens eine Entnahmestelle je Steigstrang beprobt, meist im obersten Geschoss. Je Probe fallen Labor- und Anfahrtskosten an, sodass größere Objekte entsprechend teurer werden. Holen Sie Vergleichsangebote akkreditierter Labore ein und achten Sie darauf, ob Probenahme, Analyse und Befundbericht enthalten sind.

Ausführlich im Artikel: Legionellenprüfung im Mehrfamilienhaus

Wie lange müssen die Ergebnisse einer Legionellenprüfung aufbewahrt werden?

Die Untersuchungsergebnisse sind nach der Trinkwasserverordnung zehn Jahre aufzubewahren und dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Mieter haben zudem ein Einsichtsrecht. Praktisch bewährt sich eine Objektakte, in der Befunde, Schriftwechsel mit dem Gesundheitsamt, Gefährdungsanalysen und Nachweise über Sanierungsmaßnahmen zusammen abgelegt sind – bei einem auffälligen Befund wird genau diese Kette abgefragt.

Ausführlich im Artikel: Legionellenprüfung im Mehrfamilienhaus

Hausordnung & Zusammenleben

Welche Mülltonnen braucht ein Mehrfamilienhaus?

Ein Mehrfamilienhaus benötigt mindestens eine Restmülltonne, Biotonne, Papiertonne und Zugang zum Gelben Sack bzw. Gelber Tonne. Glascontainer befinden sich meist an zentralen Sammelstellen.

Ausführlich im Artikel: Mülltrennung im Mehrfamilienhaus: Regeln & Tipps

Ist die Biotonne im Mehrfamilienhaus Pflicht?

Ja, seit 2024 ist die Biotonne in ganz Deutschland Pflicht. Hausverwaltungen müssen ausreichend Biotonnen bereitstellen.

Ausführlich im Artikel: Mülltrennung im Mehrfamilienhaus: Regeln & Tipps

Kann man Müllgebühren auf Mieter umlegen?

Ja, Müllgebühren sind als Betriebskosten nach §2 BetrKV auf die Mieter umlegbar.

Ausführlich im Artikel: Mülltrennung im Mehrfamilienhaus: Regeln & Tipps

Wann ist Nachtruhe im Mehrfamilienhaus?

Die Nachtruhe gilt allgemein von 22:00 bis 6:00 Uhr. In dieser Zeit ist Zimmerlautstärke einzuhalten, damit die Nachbarn nicht gestört werden.

Ausführlich im Artikel: Ruhezeiten im Mehrfamilienhaus: Was gilt bei Lärm?

Muss man Kinderlärm dulden?

Ja. Kinderlärm ist nach § 22 Abs. 1a BImSchG privilegiert und grundsätzlich hinzunehmen. Ein Verbot von normalem Kinderlärm in der Hausordnung ist unwirksam.

Ausführlich im Artikel: Ruhezeiten im Mehrfamilienhaus: Was gilt bei Lärm?

Wer ist für die Treppenhausreinigung zuständig – Mieter oder Vermieter?

Das richtet sich nach dem Mietvertrag. Ohne ausdrückliche Regelung ist die Reinigung der Gemeinschaftsflächen Sache des Vermieters. Häufig wird sie per Kehrwoche auf die Mieter übertragen – dafür braucht es eine klare vertragliche Grundlage samt Turnusregelung. Wird stattdessen ein Dienstleister beauftragt, sind dessen Kosten als Betriebskosten umlagefähig. In größeren Objekten ist die professionelle Reinigung meist der konfliktärmere Weg.

Ausführlich im Artikel: Treppenhausreinigung: Wie oft ist nötig?

Was können Verwaltungen bei Lärmbeschwerden im Haus tun?

Der erste Schritt ist, die Beschwerde zu objektivieren: Wer sich gestört fühlt, sollte über mehrere Wochen ein Lärmprotokoll führen – mit Datum, Uhrzeit von und bis, Art und Herkunft der Störung. Erst damit lässt sich beurteilen, ob es um einmalige Vorfälle oder ein Muster geht. Auf dieser Grundlage folgt in der Regel das klärende Gespräch, dann eine schriftliche Abmahnung. Eine kostenlose Protokoll-Vorlage stellen wir zum Ausdrucken bereit.

Ausführlich im Artikel: Lärmprotokoll

Darf im Treppenhaus geraucht werden?

Das Rauchen in Gemeinschaftsflächen kann der Vermieter über die Hausordnung untersagen, und ein solches Verbot ist wirksam. Unabhängig davon gilt: Wo Rauch andere Bewohner erheblich beeinträchtigt, kann darin eine Störung des Hausfriedens liegen. In der eigenen Wohnung ist Rauchen dagegen grundsätzlich vom vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt – Grenzen bestehen erst, wo über das übliche Maß hinausgehende Schäden entstehen.

Winterdienst & Räumpflicht

Wer ist für den Winterdienst am Mehrfamilienhaus verantwortlich?

Die Räum- und Streupflicht liegt zunächst bei der Kommune, wird aber durch die örtliche Satzung fast überall auf die Anlieger übertragen – also auf den Grundstückseigentümer. Bei einer Eigentümergemeinschaft trifft sie die WEG, vertreten durch die Verwaltung. Diese kann die Ausführung vertraglich auf Mieter oder einen Dienstleister übertragen; die Verantwortung dafür, dass tatsächlich geräumt wird, bleibt jedoch bei ihr.

Ausführlich im Artikel: Winterdienst

Ab wann und bis wann muss geräumt und gestreut werden?

Die Zeiten stehen in der Satzung der jeweiligen Stadt und unterscheiden sich. Üblich ist werktags ein Beginn zwischen 7 und 8 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 und 9 Uhr; die Pflicht endet meist um 20 Uhr. In Mannheim gilt beispielsweise werktags 7 Uhr, sonn- und feiertags 9 Uhr. Die für Ihren Ort geltende Regelung finden Sie auf unserer jeweiligen Winterdienst-Seite – wir haben sie für alle 28 Städte direkt aus den Satzungen erfasst.

Ausführlich im Artikel: Winterdienst

Wie breit muss ein Gehweg geräumt werden?

Meist genügt ein Streifen, auf dem zwei Personen aneinander vorbeikommen – die Satzungen nennen dafür überwiegend 1,00 bis 1,50 Meter. Der geräumte Streifen muss durchgehend sein und an Übergängen, Treppen und Hauszugängen anschließen. Achtung: Manche städtischen Informationsseiten nennen abweichende Werte; maßgeblich ist immer der Satzungstext.

Ausführlich im Artikel: Winterdienst

Ist Streusalz auf Gehwegen erlaubt?

In den meisten Kommunen ist Auftausalz auf Gehwegen grundsätzlich verboten – erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat. Ausnahmen gelten in der Regel für Gefahrenstellen wie Treppen, Rampen und Gefällstrecken sowie bei extremer Eisbildung, oft mit Mengenbegrenzung und Abstandsgeboten zu Bäumen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Ausführlich im Artikel: Winterdienst

Wer haftet, wenn jemand auf dem Gehweg stürzt?

Grundsätzlich haftet derjenige, den die Räumpflicht trifft – bei einer WEG also die Eigentümergemeinschaft. Wurde die Pflicht wirksam auf einen Dienstleister übertragen, haftet dieser für die Ausführung; bei der Verwaltung verbleibt die Auswahl- und Überwachungspflicht. Entscheidend ist im Streitfall, ob nachgewiesen werden kann, dass rechtzeitig geräumt und gestreut wurde. Eine lückenlose Dokumentation ist deshalb der wichtigste Schutz.

Ausführlich im Artikel: Verkehrssicherungspflicht: Was Eigentümer wissen müssen

Kann die Räumpflicht auf die Mieter übertragen werden?

Ja, aber nur durch eine ausdrückliche und klare Regelung im Mietvertrag – ein Hinweis in der Hausordnung allein genügt nach der Rechtsprechung meist nicht. Selbst dann bleibt die Überwachungspflicht beim Eigentümer: Er muss stichprobenartig kontrollieren und einschreiten, wenn ein Mieter seiner Pflicht erkennbar nicht nachkommt. Bei älteren oder gehbehinderten Mietern ist die Übertragung faktisch nicht durchsetzbar.

Ausführlich im Artikel: Winterdienst

Sind Winterdienstkosten auf die Mieter umlagefähig?

Ja. Nach § 2 Nr. 8 Betriebskostenverordnung zählen die Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vorsieht. Auch die Bereitschaftspauschale eines Dienstleisters zählt nach herrschender Auffassung dazu, weil die Vorhaltung von Personal und Material die eigentliche Leistung ist.

Ausführlich im Artikel: Winterdienst

Muss bei anhaltendem Schneefall ständig nachgeräumt werden?

Nicht ununterbrochen, aber in zumutbaren Abständen. Bei andauerndem Schneefall verlangt die Rechtsprechung wiederholtes Räumen, solange ein Erfolg zu erwarten ist. Bei extremem Dauerschneefall kann die Pflicht vorübergehend entfallen, weil Räumen offensichtlich sinnlos wäre – sie lebt jedoch sofort wieder auf, sobald der Schneefall nachlässt. Praktisch bedeutet das: Wer ein Objekt betreut, muss die Wetterlage im Blick behalten und nach Ende des Schneefalls zeitnah erneut ausrücken – nicht erst am nächsten Morgen.

Ausführlich im Artikel: Winterdienst

Wie weist man nach, dass geräumt und gestreut wurde?

Mit einem Streuprotokoll: Datum, Uhrzeit, Witterung, geräumte Bereiche, verwendetes Material und Name der ausführenden Person. Noch belastbarer wird der Nachweis mit Fotos samt Zeitstempel. Wir dokumentieren jeden Einsatz auf diese Weise im Kundenportal; eine kostenlose Protokoll-Vorlage zum Ausdrucken stellen wir ebenfalls bereit. Bewahren Sie die Nachweise mindestens bis zum Ablauf der Verjährungsfristen möglicher Ansprüche auf; ein Sturz wird oft erst Wochen später geltend gemacht, wenn niemand mehr aus dem Gedächtnis rekonstruieren kann, wie das Wetter an jenem Morgen war.

Ausführlich im Artikel: Winterdienst-Protokoll: Vorlage für den Streu-Nachweis

Recht & Pflichten

Was muss in einem Hausmeistervertrag stehen?

Ein Hausmeistervertrag muss folgende Punkte enthalten: Vertragsparteien und Objektbeschreibung, detailliertes Leistungsverzeichnis mit Häufigkeiten, Vergütung und Zahlungsbedingungen, Laufzeit und Kündigungsfrist, Haftung und Versicherungsnachweis sowie Dokumentationspflichten.

Ausführlich im Artikel: Hausmeistervertrag: Was muss drin stehen?

Welche Kündigungsfrist gilt bei einem Hausmeistervertrag?

Üblich sind 3 Monate zum Quartalsende oder zum Jahresende. Empfehlenswert ist eine Probezeit von 3 Monaten mit verkürzter Kündigungsfrist.

Ausführlich im Artikel: Hausmeistervertrag: Was muss drin stehen?

Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht für Eigentümer?

Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält – etwa ein Gebäude mit Zuwegen, Bäumen und Spielgeräten –, muss dafür sorgen, dass davon niemand zu Schaden kommt. Die Pflicht folgt aus der allgemeinen Haftung nach § 823 BGB. Verlangt wird nicht absolute Sicherheit, sondern das, was ein besonnener Eigentümer für ausreichend hält: regelmäßige Kontrolle, zeitnahe Beseitigung erkannter Mängel und eine nachvollziehbare Dokumentation.

Ausführlich im Artikel: Verkehrssicherungspflicht: Was Eigentümer wissen müssen

Kann die Verkehrssicherungspflicht auf einen Dienstleister übertragen werden?

Ja, das ist der übliche Weg. Die Übertragung sollte schriftlich und mit klar abgegrenztem Leistungsumfang erfolgen. Beim Eigentümer verbleibt die sogenannte Auswahl- und Überwachungspflicht: Er muss einen geeigneten, versicherten Betrieb beauftragen und stichprobenartig prüfen, ob die Arbeiten tatsächlich ausgeführt werden. Genau deshalb ist eine Dokumentation der Einsätze für beide Seiten wertvoll.

Ausführlich im Artikel: Verkehrssicherungspflicht: Was Eigentümer wissen müssen

Welche Hausmeisterkosten sind auf die Mieter umlagefähig?

Umlagefähig sind nach § 2 Nr. 14 Betriebskostenverordnung die Kosten des Hauswarts für laufende Tätigkeiten wie Reinigung, Pflege der Außenanlagen, Kontrollgänge und kleine Handgriffe. Nicht umlagefähig sind Verwaltungstätigkeiten und Instandsetzungsarbeiten – etwa Reparaturen oder die Beauftragung von Handwerkern. Werden beide Bereiche von derselben Person erledigt, muss die Rechnung entsprechend aufgeteilt werden. Unsere Rechnungen sind deshalb nach Leistungsarten aufgeschlüsselt.

Ausführlich im Artikel: Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung

Was kostet ein Hausmeisterservice im Monat?

Das hängt von Objektgröße, Außenflächen und Leistungsumfang ab, weshalb seriöse Anbieter erst nach einer Besichtigung kalkulieren. Als Orientierung für den Vergleich vorliegender Angebote dienen marktübliche Spannen pro Wohneinheit und Monat, die je nach Region und Umfang deutlich auseinandergehen. Achten Sie beim Vergleich vor allem darauf, welche Leistungen in welchem Turnus enthalten sind – daran unterscheiden sich Angebote stärker als am Preis.

Ausführlich im Artikel: Hausmeisterkosten pro Wohneinheit: Was ist normal?

Darf der Hausmeister einen Generalschlüssel haben?

Ja, sofern die Eigentümerseite das so vorsieht. Ein Generalschlüssel öffnet aber üblicherweise nur Gemeinschaftsbereiche wie Haustür, Keller und Technikräume. Für Wohnungsschlüssel gilt Strengeres: Sie dürfen nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Mieters hinterlegt werden, und auch dann berechtigen sie nicht zum Betreten der Wohnung ohne Anlass und Ankündigung. Wichtig ist eine dokumentierte Schlüsselübergabe und eine klare Regelung, wer welchen Schlüssel besitzt.

Ausführlich im Artikel: Schlüsselverwaltung in der Hausverwaltung

Wie sollte eine Hausverwaltung ihre Schlüssel verwalten?

Bewährt hat sich ein Schlüsselverzeichnis je Objekt: Welche Schließanlage, wie viele Schlüssel, wer hat welchen seit wann. Jede Ausgabe und Rücknahme wird quittiert – idealerweise mit einem Schlüsselübergabeprotokoll, das auch bei Handwerkern und Dienstleistern verwendet wird. Physisch gehören Schlüssel in einen abschließbaren Schrank ohne Klartext-Beschriftung, sondern mit Kennnummern. So bleibt bei Verlust nachvollziehbar, wer zuletzt Zugriff hatte – die Frage, an der die Haftung hängt.

Ausführlich im Artikel: Schlüsselübergabeprotokoll: kostenlose Vorlage

Wer haftet für Schäden, die der Hausmeisterservice verursacht?

Der Dienstleister – vorausgesetzt, er ist haftpflichtversichert. Genau deshalb sollte vor der Beauftragung ein Nachweis der Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme verlangt werden; bei Schlüsselverlust ist zusätzlich eine Schlüsselversicherung wichtig, weil der Austausch einer Schließanlage schnell erhebliche Kosten verursacht. Fehlt der Versicherungsschutz, bleibt der Schaden im Zweifel bei der Eigentümergemeinschaft hängen.

Ausführlich im Artikel: Hausmeisterservice finden: Worauf Sie achten sollten

Wie oft muss der Vermieter das Treppenhaus streichen?

Eine feste Frist gibt es nicht. Renovierungen im Treppenhaus gehören zur Instandhaltung und sind fällig, wenn der Zustand es erfordert – etwa bei erheblichen Abnutzungserscheinungen oder Schäden. Anders als bei Schönheitsreparaturen in der Wohnung lässt sich diese Pflicht nicht auf Mieter abwälzen, da es sich um Gemeinschaftsflächen handelt. Die Kosten sind Instandhaltung und damit nicht über die Betriebskosten umlagefähig.

Darf der Hausmeister eine Wohnung ohne den Mieter betreten?

Nur in echten Notfällen, etwa bei Wasserrohrbruch, Gasgeruch oder Brandgefahr – dann ist das Betreten zur Schadensabwehr zulässig. In allen anderen Fällen braucht es einen konkreten Anlass und eine rechtzeitige Ankündigung, üblicherweise einige Tage vorher und zu zumutbaren Zeiten. Ein generelles Betretungsrecht besteht nicht, auch wenn ein Schlüssel hinterlegt ist.

Worauf sollte man beim Wechsel des Hausmeisterservice achten?

Prüfen Sie zuerst die Kündigungsfrist des bestehenden Vertrags und legen Sie den Übergabetermin so, dass keine Lücke entsteht – besonders heikel vor Beginn der Winterdienstsaison. Vor der Übergabe gehört eine dokumentierte Objektbegehung dazu, damit der Zustand festgehalten ist, sowie eine vollständige Schlüsselrückgabe gegen Quittung. Verlangen Sie vom neuen Anbieter ein schriftliches Leistungsverzeichnis statt allgemeiner Formulierungen wie „übliche Hausmeistertätigkeiten“.

Ausführlich im Artikel: Hausmeistervertrag: Was hineingehört

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