Jetzt anrufen

Ruhezeiten im Mehrfamilienhaus: Was gilt bei Lärm?

📅 7. Juli 2026  ·  🕐 6 Min. Lesezeit  ·  NH-Hausmeister

Lärm ist einer der häufigsten Streitpunkte im Mehrfamilienhaus. Doch wann muss Ruhe herrschen, welcher Krach ist hinzunehmen und wie reagieren Vermieter richtig auf Ruhestörungen? Dieser Ratgeber klärt die wichtigsten Fragen rund um Ruhezeiten und Lärm.

Gesetzliche Ruhezeiten

💡 Gut zu wissen: Eine bundeseinheitliche gesetzliche Mittagsruhe gibt es nicht - sie ergibt sich aus kommunalen Vorschriften und der Hausordnung. Die Nachtruhe ist dagegen allgemein anerkannt.

Was gilt als Lärm - und was ist zu dulden?

Nicht jedes Geräusch ist eine Ruhestörung. Als üblicher Wohnlärm hinzunehmen sind:

⚠️ Nicht zulässig: dauerhaft laute Musik, nächtliches Bohren, Party-Lärm über die Nachtruhe hinaus oder wiederholtes Trampeln - hier liegt eine Ruhestörung vor.

Duschen, Waschen und Musizieren

Was tun bei Ruhestörung?

  1. Gespräch suchen - oft ist der Verursacher sich des Lärms nicht bewusst
  2. Lärmprotokoll führen - Datum, Uhrzeit, Dauer und Art des Lärms notieren
  3. Schriftliche Abmahnung durch den Vermieter bei wiederholten Verstößen
  4. Mietminderung - betroffene Mieter können bei erheblichen Störungen mindern
  5. Kündigung - als letztes Mittel bei anhaltenden, schweren Verstößen

Die Rolle von Hausmeister und Vermieter

Eine klare Hausordnung als Vertragsbestandteil schafft die Grundlage. Ein Hausmeisterservice kann als neutraler Ansprechpartner vor Ort vermitteln, Verstöße dokumentieren und an die Verwaltung melden - das entschärft Konflikte, bevor sie eskalieren.

ℹ️ Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die genauen Ruhezeiten können je nach Kommune und Hausordnung variieren.

Häufige Fragen

Wann ist Nachtruhe im Mehrfamilienhaus?

Die Nachtruhe gilt allgemein von 22:00 bis 6:00 Uhr. In dieser Zeit ist Zimmerlautstärke einzuhalten, damit die Nachbarn nicht gestört werden.

Muss man Kinderlärm dulden?

Ja. Kinderlärm ist nach § 22 Abs. 1a BImSchG privilegiert und grundsätzlich hinzunehmen. Ein Verbot von normalem Kinderlärm in der Hausordnung ist unwirksam.

Darf man nachts duschen und Wäsche waschen?

Ja. Duschen, Baden und der Betrieb der Waschmaschine sind auch nachts erlaubt, solange Zimmerlautstärke eingehalten wird. Ein pauschales nächtliches Verbot in der Hausordnung ist unwirksam.

Professionellen Hausmeisterservice beauftragen

NH-Hausmeister übernimmt alle Aufgaben rund um Ihr Mehrfamilienhaus — zuverlässig, dokumentiert und zu fairen Preisen.

← Alle Artikel Alle Artikel →