Ein Aufzug im Mehrfamilienhaus ist komfortabel - aber auch eine wartungsintensive Anlage mit strengen Prüfpflichten. Für Vermieter ist es wichtig, die Pflichten zu kennen und die Kosten richtig zu kalkulieren.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Regelmäßige Wartung durch Fachbetrieb
- Wiederkehrende Prüfung durch ZÜS (TÜV, DEKRA)
- Notrufeinrichtung muss jederzeit funktionieren
- Dokumentation aller Wartungen im Prüfbuch
Prüffristen
Hauptprüfung (alle 2 Jahre)
- Umfassende Prüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile
- Durch ZÜS (TÜV, DEKRA etc.)
- Prüfplakette wird angebracht
Zwischenprüfung
- Sicherheitsrelevante Einrichtungen
- Funktionsprüfung der Notrufsysteme
Regelmäßige Wartung (monatlich bis vierteljährlich)
- Schmierung, Einstellung, Verschleißkontrolle
- Durch den Aufzug-Wartungsbetrieb
⚠️ Achtung: Wird die Hauptprüfung versäumt, droht eine Stilllegung des Aufzugs durch die Behörde.
Kosten
- Wartungsvertrag (Vollwartung): 150 - 400 € / Monat
- TÜV-Hauptprüfung: 300 - 800 € alle 2 Jahre
- Notruf-Aufschaltung: 30 - 80 € / Monat
- Reparaturen: 200 - 10.000 € pro Vorfall
Vollwartung vs. Teilwartung
- Vollwartung: Alles inklusive - planbare Kosten
- Teilwartung: Nur regelmäßige Wartung - Reparaturen extra
✅ Tipp: Für ältere Aufzüge (15+ Jahre) lohnt sich die Vollwartung. Die Reparaturhäufigkeit steigt mit dem Alter.
Umlagefähigkeit nach § 2 Nr. 7 BetrKV
- ✅ Wartungskosten
- ✅ TÜV-Prüfgebühren
- ✅ Stromkosten des Aufzugs
- ✅ Notruf-Aufschaltung
- ✅ Reinigung der Kabine
- ❌ Reparaturkosten
- ❌ Modernisierung
💡 Wichtig: Auch Erdgeschoss-Mieter müssen sich an den Aufzugskosten beteiligen - BGH VIII ZR 103/06.
Rolle des Hausmeisters
- Tägliche Sichtkontrolle
- Meldung von Störungen
- Reinigung der Kabine
- Überwachung der Prüffristen
- Koordination mit Wartungsbetrieb
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