Schädlingsbekämpfung im Mehrfamilienhaus

Schädlingsbekämpfung im Mehrfamilienhaus: Wer zahlt?

7. Juli 2026  ·  3 Min. Lesezeit  ·  NH-Hausmeister

Schädlinge im Mehrfamilienhaus sind nicht nur unangenehm, sondern oft auch ein Hygiene- und Gesundheitsrisiko. Für Vermieter und Hausverwaltungen stellen sich vor allem zwei Fragen: Wer trägt die Kosten der Bekämpfung - und wann besteht eine Meldepflicht? Dieser Ratgeber gibt Antworten.

Häufige Schädlinge im Mietshaus

  • Ratten und Mäuse: Gesundheitsgefahr, Materialschäden, oft meldepflichtig
  • Kakerlaken (Schaben): übertragen Keime, vermehren sich rasant
  • Silberfische: Zeichen für zu hohe Feuchtigkeit
  • Bettwanzen: hartnäckig, meist professionelle Bekämpfung nötig
  • Ameisen und Lebensmittelmotten: häufig in Küche und Vorratsräumen

Meldepflicht bei Rattenbefall

Wichtig: In vielen Städten ist ein Rattenbefall meldepflichtig. Nach den kommunalen Schädlings- bzw. Rattensatzungen muss der Eigentümer den Befall dem Ordnungs- oder Gesundheitsamt melden und bekämpfen lassen. Prüfen Sie die Satzung Ihrer Kommune.

Wer zahlt die Schädlingsbekämpfung?

Grundsätzlich ist die Beseitigung eines Schädlingsbefalls Sache des Vermieters, da eine bewohnbare Wohnung ohne Schädlinge geschuldet ist. Ausnahmen:

  • Vermieter zahlt: wenn die Ursache baulich ist oder nicht dem Mieter zuzurechnen (Regelfall)
  • Mieter zahlt: nur wenn er den Befall nachweislich selbst verschuldet hat (z. B. durch grobe Unsauberkeit) - die Beweislast liegt beim Vermieter
  • Vorbeugende Bekämpfung (regelmäßige Kontrolle/Köderung) kann als Betriebskosten umlagefähig sein

Silberfische deuten fast immer auf erhöhte Feuchtigkeit hin - also meist ein baulicher Mangel, für den der Vermieter zuständig ist.

Vorbeugung: So bleibt das Haus schädlingsfrei

  • Müllplätze sauber halten, Tonnen geschlossen, kein loser Abfall
  • Ritzen, Rohrdurchführungen und Kellerfenster abdichten
  • Lebensmittel in Küche und Keller verschlossen lagern
  • Feuchtigkeit reduzieren (richtig lüften, Leckagen beheben)
  • Bei ersten Anzeichen sofort handeln - Befall breitet sich schnell aus

Professionelle Bekämpfung

Bei Ratten, Kakerlaken oder Bettwanzen führt an einem Kammerjäger meist kein Weg vorbei. Er ermittelt die Ursache, setzt zugelassene Mittel ein und kontrolliert den Erfolg. Wichtig ist, gleichzeitig die Ursache (Zugänge, Nahrung, Feuchtigkeit) zu beseitigen.

Die Rolle des Hausmeisters

Ein Hausmeisterservice erkennt Befall früh, hält Müllplätze und Keller sauber, dichtet Zugänge ab und koordiniert bei Bedarf den Schädlingsbekämpfer - dokumentiert über das Kundenportal, damit die Hausverwaltung den Überblick behält. Die häufigste Ursache liegt draußen: Ein ungepflegter Mülltonnenstellplatz zieht Nager und Insekten zuverlässig an.

ℹ Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die genauen Melde- und Kostenregelungen richten sich nach Mietvertrag und kommunaler Satzung.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Schädlingsbekämpfung in der Mietwohnung?

In der Regel der Vermieter, da eine schädlingsfreie Wohnung geschuldet ist. Nur wenn der Mieter den Befall nachweislich selbst verschuldet hat, kann er zur Kasse gebeten werden - die Beweislast liegt beim Vermieter.

Ist ein Rattenbefall meldepflichtig?

In vielen Kommunen ja. Nach den örtlichen Schädlings- oder Rattensatzungen muss der Eigentümer einen Rattenbefall dem Ordnungs- oder Gesundheitsamt melden und beseitigen lassen. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Stadt.

Wie beugt man Schädlingen im Mehrfamilienhaus vor?

Durch saubere Müllplätze, verschlossene Lebensmittel, abgedichtete Zugänge und Rohrdurchführungen sowie geringe Feuchtigkeit. Bei ersten Anzeichen sollte sofort gehandelt werden, da sich ein Befall schnell ausbreitet.

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