Treppenhaus, Eingang und Aufzug sieht jeder Bewohner täglich – und jeder Besichtigungstermin bewertet sie als Erstes. Für Hausverwaltungen und Vermieter ist die Gebäudereinigung deshalb keine Kosmetik, sondern Teil von Werterhalt, Mieterzufriedenheit und Verkehrssicherung. Dieser Überblick zeigt, welche Reinigungsarten in einem Mietshaus anfallen, welche Kosten marktüblich sind, was davon umlagefähig ist und wie Vergabe und Qualitätskontrolle gelingen.
Vier Reinigungsarten, ein Objekt: Was im Mehrfamilienhaus anfällt
In der Praxis besteht die Gebäudereinigung eines Mehrfamilienhauses aus vier Bausteinen mit sehr unterschiedlichem Turnus:
| Reinigungsart | Typischer Umfang | Üblicher Turnus |
|---|---|---|
| Unterhaltsreinigung | Treppenhaus, Eingangsbereich, Briefkastenanlage, Aufzugskabine, Keller- und Waschkellerflure | wöchentlich bis mehrmals pro Woche |
| Glasreinigung | Treppenhausfenster, Eingangstüren, Glaseinsätze, Spiegel im Aufzug | alle 1–3 Monate |
| Grundreinigung | Intensivreinigung von Böden, Geländern, Heizkörpern und Lichtschaltern; hartnäckige Verschmutzungen | 1–2x jährlich oder zum Mieterwechsel |
| Sonderreinigung | Nach Handwerkereinsätzen, Wasserschäden, Graffiti oder Entrümpelungen | nach Bedarf |
Die Hauptlast des Budgets trägt die Unterhaltsreinigung. Was bei der Intensivreinigung zwischen zwei Mietverhältnissen zu beachten ist, lesen Sie im Beitrag Grundreinigung beim Mieterwechsel.
Wie oft reinigen lassen? Richtwerte nach Objektgröße
Entscheidend für den Turnus sind die Zahl der Wohneinheiten, der Publikumsverkehr und die Ausstattung. Als Ausgangspunkt hat sich bewährt:
- 4–6 Wohneinheiten: ein Reinigungstermin pro Woche für das Treppenhaus, Nebenflächen wie Kellerflure alle zwei Wochen
- 8–15 Wohneinheiten: zwei Termine pro Woche, Eingangsbereich bei Bedarf häufiger
- ab 16 Wohneinheiten: drei Termine pro Woche bis täglich, insbesondere mit Aufzug
Haustiere, Kinderwagenverkehr, ein Eingang direkt an der Straße oder eine Gewerbeeinheit im Erdgeschoss erhöhen den Bedarf spürbar. Eine ausführliche Entscheidungshilfe bietet der Beitrag Treppenhausreinigung: Wie oft ist üblich?; einen verbindlichen Plan mit klaren Zuständigkeiten entwickeln Sie mit dem Reinigungsplan für das Mehrfamilienhaus.
Mehr als Optik: Eine dauerhaft vernachlässigte Reinigung kann im Einzelfall eine Mietminderung rechtfertigen – und verschmutzte oder feuchte Stufen erhöhen das Haftungsrisiko des Eigentümers aus der Verkehrssicherungspflicht.
Marktübliche Kosten: Spannen statt Pauschalen
Seriöse Festpreise ohne Objektkenntnis gibt es nicht – zu unterschiedlich sind Grundfläche, Bodenbeläge, Verschmutzungsgrad und Turnus. Für die laufende Unterhaltsreinigung haben sich am Markt folgende Spannen etabliert (Richtwerte, je nach Region und Objekt):
| Objektgröße | Marktübliche Spanne (Unterhaltsreinigung, monatlich) |
|---|---|
| 4–6 Wohneinheiten | ca. 80–150 € |
| 8–12 Wohneinheiten | ca. 120–250 € |
| 15–20 Wohneinheiten | ca. 200–400 € |
Umgerechnet entspricht das marktüblich etwa 15 bis 25 Euro je Wohneinheit und Monat für die Basisreinigung; kommen Glasreinigung und Kellerflächen hinzu, sind 25 bis 40 Euro je Einheit üblich. Vergleichen Sie Angebote nie über den Monatsbetrag allein, sondern über das hinterlegte Leistungsverzeichnis. NH-Hausmeister nennt Preise grundsätzlich erst nach einer kostenlosen Besichtigung; bei Kombination mit Winterdienst oder Gartenpflege ist ein Kombi-Rabatt möglich.
Vorsicht bei Festpreisen ohne Besichtigung: Wer ein Objekt nie gesehen hat, kann nur pauschal kalkulieren – entweder zahlen Sie zu viel, oder der Anbieter spart später an der Ausführung.
Einzelleistung oder Paket: So vergeben Sie sinnvoll
Für die Vergabe gibt es zwei Grundmodelle:
- Einzelvergabe: sinnvoll bei Spezialaufgaben wie Fassadenreinigung oder schwer erreichbaren Glasflächen – dafür mehrere Verträge, Ansprechpartner und Rechnungen je Objekt.
- Paketvergabe: ein Ansprechpartner, aufeinander abgestimmte Termine (etwa Grundreinigung direkt nach der Entrümpelung), eine gebündelte Abrechnung für die Betriebskostenabrechnung – und häufig bessere Konditionen.
Bei kleinen und mittleren Beständen überwiegen die Paketvorteile meist deutlich. Unabhängig vom Modell hat sich dieses Vorgehen bewährt:
- Flächen erfassen: Geschosse, Bodenbeläge, Glasflächen und Nebenräume dokumentieren, am besten mit Fotos.
- Leistungsverzeichnis erstellen: schriftlich festlegen, welche Flächen mit welchen Tätigkeiten in welchem Turnus gereinigt werden.
- Angebote auf identischer Grundlage einholen: Nur so sind Preise wirklich vergleichbar.
- Nachweisführung prüfen: Wie dokumentiert der Anbieter erledigte Termine – Reinigungsnachweis, Fotos, Portal?
- Mit Probephase starten: lieber sechs Monate mit kurzer Kündigungsfrist als eine lange Erstlaufzeit ohne Ausstieg.
Umlage als Betriebskosten: Was die Mieter tragen
Die laufende Gebäudereinigung gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten: § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) nennt ausdrücklich die Reinigung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile – etwa Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküche und den Fahrkorb des Aufzugs. Voraussetzung ist wie bei allen Betriebskosten, dass die Umlage im Mietvertrag vereinbart wurde (§ 556 BGB).
Nicht in die Betriebskostenabrechnung gehören dagegen in der Regel einmalige Maßnahmen: die Sonderreinigung nach Bauarbeiten ebenso wie die Grundreinigung einer Wohnung zum Mieterwechsel – beides entsteht nicht laufend. Beachten Sie außerdem den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (§ 556 Abs. 3 BGB): Umfang und Kosten der beauftragten Reinigung müssen in einem vernünftigen Verhältnis zum Objekt stehen.
Qualität kontrollieren: Leistungsverzeichnis statt Bauchgefühl
Der häufigste Vergabefehler: Es wird ein Preis vereinbart, aber keine überprüfbare Leistung. Auf Grundlage eines Leistungsverzeichnisses lässt sich Qualität dagegen sauber kontrollieren:
- Reinigungsnachweis im Treppenhaus: Datum und Kürzel je Termin, für alle Mieter sichtbar
- Stichprobenartige Begehungen: idealerweise unangekündigt, mit Blick auf typische Schwachstellen wie Ecken, Sockelleisten, Handläufe und Aufzugschienen
- Fester Ansprechpartner: mit verbindlicher Reaktionszeit bei Reklamationen
- Mieterrückmeldungen ernst nehmen: Die Bewohner sehen das Ergebnis täglich – vor jeder Begehung
So arbeiten wir: NH-Hausmeister dokumentiert Reinigungstermine mit Foto und Zeitstempel im digitalen Kundenportal. Hausverwaltungen sehen damit objektgenau, wann gereinigt wurde – ohne eigene Kontrollfahrten. Seit über 10 Jahren betreuen wir Mehrfamilienhäuser in der Rhein-Neckar-Region, von der Treppenhausreinigung in Mannheim bis zur kompletten Objektbetreuung im Umland.
Häufige Fragen zur Gebäudereinigung im Mehrfamilienhaus
Was kostet die Gebäudereinigung im Mehrfamilienhaus pro Wohneinheit?
Marktüblich sind für die laufende Unterhaltsreinigung etwa 15 bis 25 Euro je Wohneinheit und Monat; mit Glasreinigung und Kellerflächen liegen die Richtwerte bei etwa 25 bis 40 Euro. Die tatsächlichen Kosten hängen von Region, Objektgröße, Bodenbelägen und Turnus ab. Ein belastbares Angebot entsteht deshalb erst nach einer Besichtigung vor Ort.
Ist die Gebäudereinigung als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar?
Ja. Die laufende Reinigung gemeinschaftlich genutzter Gebäudeteile zählt nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten. Voraussetzung ist, dass die Umlage der Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart wurde. Einmalige Maßnahmen wie eine Sonderreinigung nach Bauarbeiten sind dagegen in der Regel nicht umlagefähig.
Wie oft sollte im Mehrfamilienhaus gereinigt werden?
Als Orientierung hat sich bewährt: bei vier bis sechs Wohneinheiten ein Reinigungstermin pro Woche, bei acht bis fünfzehn Einheiten zwei Termine, ab etwa sechzehn Einheiten drei Termine pro Woche oder mehr. Daneben spielen Publikumsverkehr, Haustiere, Aufzug und die Lage des Eingangs eine Rolle.
Kehrwoche oder beauftragte Reinigung – was ist besser?
Die Kehrwoche kostet nichts, führt in der Praxis aber oft zu ungleichmäßigen Ergebnissen und Streit zwischen den Mietparteien. Eine beauftragte Reinigung liefert ein gleichbleibendes, dokumentierbares Ergebnis und ist als Betriebskosten umlagefähig. Viele Verwaltungen stellen deshalb spätestens bei Konflikten auf einen Dienstleister um.
Wie kontrolliere ich die Qualität der Gebäudereinigung?
Grundlage ist ein schriftliches Leistungsverzeichnis, das Flächen, Tätigkeiten und Turnus festlegt. Prüfen Sie die Ausführung über stichprobenartige Begehungen, einen Reinigungsnachweis im Treppenhaus und Rückmeldungen der Mieter. Eine Foto-Dokumentation der Termine macht die Leistung auch ohne Kontrollfahrt nachvollziehbar.
Gebäudereinigung in der Rhein-Neckar-Region anfragen
Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung aus einer Hand – dokumentiert mit Foto und Zeitstempel. Angebot nach kostenloser Besichtigung, Kombi-Rabatt bei mehreren Leistungen möglich.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Stand: August 2026
