Jetzt anrufen

Nebenkostenabrechnung Hausmeister: Was ist umlagefähig?

📅 12. Mai 2026  ·  🕐 9 Min. Lesezeit  ·  NH-Hausmeister

Die korrekte Abrechnung von Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Vermietern und Mietern. Wir erklären, was umlagefähig ist, welche Kosten Sie nicht umlegen dürfen und wie Sie Fehler vermeiden.

Grundlage: Was sagt das Gesetz?

Die Umlagefähigkeit von Hausmeisterkosten regelt die Betriebskostenverordnung (BetrKV):

Wichtig: Die Umlagefähigkeit muss im Mietvertrag vereinbart sein! Fehlt die entsprechende Klausel, trägt der Vermieter die Kosten alleine.

Was ist umlagefähig?

Vollständig umlagefähig

Anteilig umlagefähig

Achtung – häufiger Fehler: Reparaturen und Instandhaltung sind KEINE umlagefähigen Betriebskosten! Die Kosten für die Reparatur eines Treppengeländers, den Austausch einer Lampe oder die Erneuerung eines Briefkastens dürfen NICHT auf die Mieter umgelegt werden.

Was ist NICHT umlagefähig?

Richtig aufteilen: Der Verteilerschlüssel

Hausmeisterkosten werden in der Regel nach einem dieser Schlüssel verteilt:

Tipp: Vereinbaren Sie im Mietvertrag den Verteilerschlüssel. Ohne Vereinbarung gilt automatisch die Wohnfläche (§ 556a BGB).

Mischkosten-Problem lösen

Viele Hausmeisterverträge enthalten Mischkosten – also umlagefähige UND nicht-umlagefähige Leistungen in einem Pauschalpreis. So gehen Sie korrekt vor:

  1. Leistungen auflisten: Erstellen Sie eine detaillierte Liste aller Leistungen
  2. Prozentual aufteilen: Schätzen Sie den Zeitanteil für umlagefähige vs. nicht-umlagefähige Tätigkeiten
  3. Richtwert: Gerichte akzeptieren 20-30% Abzug für nicht-umlagefähige Verwaltungstätigkeiten
  4. Besser: Getrennte Rechnungspositionen vom Hausmeisterservice verlangen

Unsere Rechnungen: Bei NH-Hausmeister erhalten Sie Rechnungen mit klar getrennten Positionen – so ist die Nebenkostenabrechnung für Sie kinderleicht.

Beispielrechnung: 8-Parteien-Haus

Häufige Fehler in der Abrechnung

  1. Reparaturkosten umlegen: Führt zu berechtigtem Widerspruch
  2. Keine Aufteilung bei Mischkosten: Gesamtbetrag einfach umlegen
  3. Fehlender Nachweis: Mieter haben Recht auf Belegeinsicht
  4. Doppelte Abrechnung: Gartenpflege unter Nr. 10 UND als Hausmeisterkosten
  5. Überhöhte Kosten: Wirtschaftlichkeitsgebot verletzen

Mieter-Widerspruch: Was tun?

Wenn ein Mieter die Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung beanstandet:

  1. Widerspruch ernst nehmen und prüfen
  2. Belege bereithalten (Vertrag, Rechnungen, Leistungsnachweis)
  3. Ggf. Aufteilung transparent erklären
  4. Bei berechtigtem Einwand: korrigierte Abrechnung erstellen
  5. Im Zweifel: Anwalt oder Vermieterverein konsultieren

Transparente Abrechnung mit NH-Hausmeister

Transparent, zuverlässig und digital dokumentiert – testen Sie uns unverbindlich.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

← Alle Artikel Kontakt →