Gartenpflege Kosten Übersicht

Gartenpflege-Kosten: Richtwerte und Umlage für Vermieter

17. März 2026  ·  aktualisiert 25. August 2026  ·  6 Min. Lesezeit  ·  NH-Hausmeister

Die Gartenpflege gehört bei vermieteten Wohnobjekten zu den größeren laufenden Kostenpositionen – und zu den am schwersten vergleichbaren. Die Angebote reichen vom Einzelgärtner auf Stundenbasis bis zum Jahresvertrag mit Leistungsverzeichnis. Dieser Beitrag liefert marktübliche Richtwerte für die wichtigsten Arbeiten, benennt die entscheidenden Preisfaktoren und erklärt, welche Kosten Sie über die Nebenkostenabrechnung umlegen können – und welche nicht.

Marktübliche Richtwerte für Gartenpflege

Die folgenden Spannen sind marktübliche Richtwerte, keine Preisliste: Je nach Region und Objekt liegen die tatsächlichen Kosten darunter oder darüber. Als Maßstab, um vorliegende Angebote einzuordnen, taugen sie aber gut.

Leistung Marktübliche Spanne Wichtigster Kostenfaktor
Rasenmähen 0,10–0,25 € pro qm und Schnitt Fläche, Hindernisse, Hanglage
Heckenschnitt 3–8 € pro laufendem Meter Höhe der Hecke, Entsorgung
Unkrautentfernung 35–50 € pro Stunde Flächenart (Pflaster, Beete)
Laubentfernung 80–200 € pro Einsatz Baumbestand, Flächengröße
Beetpflege 5–12 € pro qm und Jahr Bepflanzungsdichte
Baumschnitt 80–500 € pro Baum Baumhöhe, Hubarbeitsbühne
Komplettpflege Mehrfamilienhaus ab ca. 150 € pro Monat Fläche, Intervalle, Ausstattung

Richtwerte, keine Zusage: Alle Spannen sind marktübliche Orientierungswerte (Stand 2026) und kein Angebot. Ein belastbarer Preis für Ihr Objekt entsteht erst nach einer Besichtigung – und fragen Sie immer nach, ob Anfahrt und Entsorgung des Schnittguts im Preis enthalten sind.

Diese Faktoren bestimmen den Preis

  • Fläche und Zuschnitt: Viele kleine Teilflächen mit Randstreifen kosten mehr Zeit als eine große, offene Fläche.
  • Zugänglichkeit: Hanglagen, Innenhöfe ohne Zufahrt und enge Durchgänge erhöhen den Aufwand für Geräte und Abtransport.
  • Pflegeintervall: Regelmäßige Pflege ist pro Einsatz günstiger als seltene Großaktionen mit verwildertem Bestand.
  • Entsorgung: Grünschnitt-Abfuhr und Deponiegebühren sind nicht in jedem Angebot enthalten.
  • Ausstattung: Spielplatz, Zufahrten und Außentreppen erweitern den Pflegeumfang deutlich.

Rasen, Hecke, Bäume: die drei größten Kostenblöcke

Rasenpflege

Rasenflächen werden in der Saison von April bis Oktober üblicherweise alle ein bis zwei Wochen gemäht. Für den Preis pro Einsatz zählt weniger die reine Quadratmeterzahl als der Zuschnitt: Eine offene Fläche ist schnell gemäht, während Bäume, Spielgeräte und schmale Streifen Nacharbeit mit dem Trimmer bedeuten. Bei Vertragspflege mit festen Intervallen sinkt der Preis pro Einsatz spürbar, weil Anfahrt und Gerätelogistik planbar sind.

Heckenschnitt

Beim Heckenschnitt zählt neben der Länge vor allem die Höhe – ab etwa zwei Metern steigt der Aufwand durch Leiter oder Plattform deutlich. Oft unterschätzt wird die Entsorgung: Das Schnittgut einer langen Hecke füllt schnell mehrere Kubikmeter. Rechtlich wichtig: Radikale Rückschnitte sind nach § 39 BNatSchG vom 1. März bis 30. September untersagt, schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben ganzjährig zulässig. Die Fristen und Ausnahmen erklärt unser Beitrag Heckenschnitt: Wann ist er erlaubt?

Baumpflege

Baumschnitt ist eine Sonderleistung außerhalb üblicher Pflegeverträge und liegt marktüblich je nach Baumgröße und Zugänglichkeit zwischen 80 und 500 Euro pro Baum, bei Großbäumen mit Hubarbeitsbühne auch darüber. Für Fällungen gelten vielerorts kommunale Baumschutzsatzungen mit Genehmigungspflicht – klären Sie das vor der Beauftragung, denn die Kommune kann Ersatzpflanzungen verlangen.

Grünflächenpflege in der Nebenkostenabrechnung: die Umlage

Mindestens so wichtig wie der Preis selbst ist die Frage, was davon in die Abrechnung darf. Grundlage ist § 2 Nr. 10 BetrKV. Danach gehören zu den Kosten der Gartenpflege die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, die Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung des Sandes sowie die Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen.

Umlagefähig ist damit die laufende Gartenpflege: Rasenmähen, regelmäßiger Heckenschnitt, Beet- und Laubpflege samt Entsorgung des Schnittguts – ausdrücklich auch die Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen. Nicht umlagefähig ist die Neuanlage eines Gartens: Wer eine Brachfläche erstmals bepflanzen oder das Grundstück grundlegend umgestalten lässt, trägt diese Herstellungskosten selbst.

Ein Sonderfall ist die Baumfällung: Das Fällen eines abgestorbenen oder nicht mehr standsicheren Baumes hat der BGH als umlagefähige Gartenpflege eingeordnet (Urteil vom 10.11.2021 – VIII ZR 107/20). Wird dagegen im Zuge einer Umgestaltung gefällt, spricht viel gegen die Umlage. Halten Sie den Anlass jeder Fällung deshalb schriftlich und mit Fotos fest.

Rechnungen trennen: Wenn ein Betrieb im selben Auftrag pflegt und umgestaltet, lassen Sie Pflege- und Herstellungsanteile getrennt ausweisen. Eine Sammelrechnung ohne Aufschlüsselung ist ein häufiger Grund, warum Mieter die Position Gartenpflege erfolgreich beanstanden.

Voraussetzung für die Umlage ist immer, dass der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vereinbart; ohne vereinbarten Verteilerschlüssel wird nach § 556a BGB grundsätzlich nach Wohnfläche verteilt. Zusätzlich gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (§ 556 Abs. 3 BGB): Deutlich überhöhte Kosten kann der Mieter beanstanden – auch dafür sind die Spannen oben ein nützlicher Maßstab. Wie Hausmeisterleistungen insgesamt korrekt abgerechnet werden, zeigt der Beitrag Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung.

Festpreisvertrag oder Abrechnung nach Aufwand?

Für Mehrfamilienhäuser hat sich der Jahresvertrag zum Festpreis durchgesetzt: Die Kosten sind planbar, die Umlage stützt sich auf einen festen Jahresbetrag statt schwankender Einzelrechnungen, und der Leistungsumfang ist schriftlich fixiert. Entscheidend ist ein Leistungsverzeichnis mit konkreten Intervallen – etwa Rasen 14-täglich von April bis Oktober, Hecke zweimal jährlich, Laub wöchentlich im Herbst. Welche Arbeiten übers Gartenjahr anfallen, zeigt der Beitrag Gartenpflege im Mehrfamilienhaus. Abrechnung nach Aufwand bleibt sinnvoll für Einzelaktionen wie einen Baumschnitt oder die Beseitigung starker Verwilderung.

Nicht nur den Monatspreis vergleichen: Ein scheinbar günstiger Vertrag mit langen Intervallen kann teurer kommen als ein höherer Festpreis, der Anfahrt, Entsorgung und Ersatzpflanzungen bereits enthält. Vergleichen Sie immer den Leistungsumfang pro Jahr.

Gartenpflege aus einer Hand in der Rhein-Neckar-Region

NH-Hausmeister übernimmt die Gartenpflege in Mannheim und der Rhein-Neckar-Region – als Einzelleistung oder als Teil der laufenden Objektbetreuung, mit 10 Jahren Erfahrung und Foto-Dokumentation jedes Einsatzes im digitalen Kundenportal. Ein Angebot erstellen wir nach einer kostenlosen Besichtigung; in Kombination mit Leistungen wie Treppenhausreinigung oder Winterdienst ist ein Kombi-Rabatt möglich.

Häufige Fragen zu Gartenpflege-Kosten

Was kostet Gartenpflege für ein Mehrfamilienhaus pro Monat?

Marktüblich beginnen Komplettpakete für kleinere Mehrfamilienhäuser bei etwa 150 Euro pro Monat; je nach Region, Fläche, Ausstattung und Pflegeintervallen kann es deutlich mehr sein. Belastbar wird die Zahl erst nach einer Besichtigung, weil Zuschnitt, Zugänglichkeit und Entsorgungsaufwand den Preis stark beeinflussen.

Sind Gartenpflege-Kosten auf die Mieter umlegbar?

Ja, die laufende Gartenpflege zählt zu den Betriebskosten nach § 2 Nr. 10 BetrKV, sofern der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Dazu gehören wiederkehrende Arbeiten wie Rasenmähen, Heckenschnitt, Beet- und Laubpflege, ausdrücklich auch die Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen. Nicht umlagefähig ist die Neuanlage eines Gartens.

Ist eine Baumfällung auf die Mieter umlegbar?

Das hängt vom Anlass ab. Das Fällen eines abgestorbenen oder nicht mehr standsicheren Baumes hat der BGH als umlagefähige Gartenpflege eingeordnet (Urteil vom 10.11.2021 – VIII ZR 107/20). Erfolgt die Fällung dagegen im Zuge einer Umgestaltung des Grundstücks, spricht viel gegen eine Umlage. Dokumentieren Sie den Grund jeder Fällung daher nachvollziehbar.

Nach welchem Schlüssel werden Gartenpflege-Kosten verteilt?

Maßgeblich ist zunächst der Mietvertrag. Haben die Parteien keinen Verteilerschlüssel vereinbart, sind Betriebskosten nach § 556a BGB grundsätzlich nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Weisen Sie die Gartenpflege in der Abrechnung als eigene Position aus, das erspart Rückfragen und macht die Abrechnung nachvollziehbar.

Wann darf eine Hecke geschnitten werden?

Radikale Rückschnitte und das Auf-den-Stock-Setzen von Hecken sind nach § 39 BNatSchG vom 1. März bis 30. September verboten, um brütende Vögel zu schützen. Schonende Form- und Pflegeschnitte, die nur den Zuwachs entfernen, bleiben ganzjährig zulässig. Größere Rückschnitte planen und budgetieren Sie deshalb für Herbst und Winter.

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Rasen, Hecke, Beete und Laub zum planbaren Festpreis – mit Foto-Dokumentation im Kundenportal. Angebot nach kostenloser Besichtigung, Kombi-Rabatt bei mehreren Leistungen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Preisangaben sind marktübliche Richtwerte, keine Angebote. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Stand: August 2026

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Leitet den Familienbetrieb seit über sieben Jahren und ist mit 28 einer der jüngsten Betriebsleiter der Branche. Er kennt die betreuten Objekte persönlich – und geht ans Telefon, wenn Sie anrufen.

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