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Gartenpflege im Mehrfamilienhaus: Checkliste für jede Jahreszeit

📅 9. März 2025  ·  🕐 7 Min. Lesezeit  ·  NH-Hausmeister
Gepflegte Außenanlage eines Mehrfamilienhauses mit Hecken und Rasen

Die Außenanlage eines Mehrfamilienhauses ist mehr als nur Dekoration — sie beeinflusst den Wert der Immobilie, das Wohlbefinden der Mieter und die Sicherheit aller Bewohner und Besucher. Doch was gehört alles zur Gartenpflege, wer ist verantwortlich, und welche Arbeiten fallen in welcher Jahreszeit an? Dieser Ratgeber gibt Hausverwaltungen und Eigentümern einen vollständigen Überblick.

Wer ist für die Gartenpflege verantwortlich?

Die Verantwortung für die Gartenpflege liegt grundsätzlich beim Eigentümer oder der Hausverwaltung. Im Mietrecht gilt:

⚠️ Achtung: Baumpflege, Fällung oder größere Schnittarbeiten dürfen nicht auf Mieter übertragen werden. Diese erfordern Fachkenntnis und fallen unter die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers.

Verkehrssicherungspflicht bei Außenanlagen

Eigentümer und Hausverwaltungen müssen sicherstellen, dass von der Außenanlage keine Gefahr ausgeht. Dazu gehört:

🌳 Gut zu wissen: Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) ist ein radikaler Rückschnitt von Hecken und Gehölzen nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar erlaubt. In der Vogelbrutzeit (1. März bis 30. September) sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig.

Saisonale Gartenpflege-Checkliste

Jede Jahreszeit bringt spezifische Aufgaben mit sich. Hier ein Überblick für Hausverwaltungen:

🌱 Frühling (März – Mai)

  • Rasen vertikutieren und erste Mahd
  • Beete von Unkraut befreien
  • Hecken in Form schneiden (Pflegeschnitt)
  • Bäume auf Winterschäden kontrollieren
  • Mulch erneuern
  • Bewässerungsanlagen aktivieren
  • Wege und Flächen von Moos befreien

☀️ Sommer (Juni – August)

  • Regelmäßiger Rasenschnitt (1–2× pro Woche)
  • Hecken nachschneiden (Formschnitt)
  • Bewässerung bei Trockenheit
  • Unkraut entfernen
  • Pflanzenschutz kontrollieren
  • Müllflächen und Wege sauber halten
  • Rasenränder trimmen

🍂 Herbst (September – November)

  • Laub regelmäßig entfernen (Rutschgefahr!)
  • Hecken letzte Mahd vor Winter
  • Radikaler Rückschnitt ab Oktober erlaubt
  • Beete winterfest machen
  • Fallroste und Gullys reinigen
  • Bewässerungsanlagen entleeren
  • Baumkontrolle vor Sturmsaison

❄️ Winter (Dezember – Februar)

  • Gehölzschnitt (große Rückschnitte möglich)
  • Baumfällarbeiten wenn nötig
  • Schneebruch kontrollieren
  • Planung für das Frühjahr
  • Winterdienst-Pflichten beachten

Typische Gartenpflege-Leistungen für Mehrfamilienhäuser

Eine professionelle Gartenpflege für Wohnanlagen umfasst in der Regel:

Gartenpflege selbst machen oder Profi beauftragen?

Ähnlich wie bei der Treppenhausreinigung stellt sich auch bei der Gartenpflege die Frage: Mieter einbinden oder Profi beauftragen?

Mieter-Selbstpflege

Professionelle Gartenpflege

📸 Unser Vorteil: Bei NH-Hausmeister dokumentieren wir jede Gartenpflege-Maßnahme mit Fotos über unser digitales Kundenportal. So sehen Hausverwaltungen jederzeit den Zustand der Außenanlage — auch ohne Vor-Ort-Besuch.

Häufige Fehler bei der Gartenpflege

  1. Heckenschnitt zur falschen Zeit: Radikale Rückschnitte in der Vogelschutzzeit (März–September) sind verboten und können Bußgelder nach sich ziehen.
  2. Baumkontrolle vergessen: Fällt ein Ast auf einen Passanten und der Baum wurde nicht kontrolliert, haftet der Eigentümer.
  3. Laub liegen lassen: Nasses Laub auf Gehwegen ist ein Haftungsrisiko bei Stürzen.
  4. Keine Dokumentation: Ohne Nachweis der Pflege fehlt bei Haftungsfällen die Absicherung.
  5. Zu seltene Pflege: Verwilderte Außenanlagen senken den Immobilienwert und führen zu Mieterbeschwerden.

Gartenpflege in Ihrer Stadt

Wir bieten professionelle Gartenpflege für Mehrfamilienhäuser in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar:

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Alle Angaben ohne Gewähr. Die genannten Zeiträume und Vorschriften können je nach Kommune und Bundesland variieren. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich an Ihre zuständige Gemeinde. Stand: März 2025.

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