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Winterdienst-Pflichten für Vermieter & Hausverwaltungen

📅 9. März 2025  ·  🕐 7 Min. Lesezeit  ·  NH-Hausmeister
Winterdienst und Schneeräumung vor einem Mehrfamilienhaus

Sobald der erste Schnee fällt, stellt sich für Vermieter und Hausverwaltungen eine entscheidende Frage: Wer ist für den Winterdienst verantwortlich — und was passiert bei einem Verstoß? Die Antwort hängt von Ihrem Bundesland, Ihrer Kommune und Ihren vertraglichen Regelungen ab. Besonders in der Metropolregion Rhein-Neckar, die sich über Baden-Württemberg (Mannheim, Heidelberg) und Rheinland-Pfalz (Ludwigshafen) erstreckt, gelten unterschiedliche Regelungen.

Die Räum- und Streupflicht: Wer ist verantwortlich?

Grundsätzlich liegt die Verkehrssicherungspflicht beim Grundstückseigentümer. Das bedeutet: Vermieter und Hausverwaltungen sind dafür verantwortlich, dass Gehwege vor ihren Grundstücken bei Schnee und Eis geräumt und gestreut werden.

Diese Pflicht kann übertragen werden — allerdings mit Einschränkungen:

⚠️ Wichtig: Auch wenn die Pflicht übertragen wird, bleibt der Eigentümer in der Haftung, wenn er die Ausführung nicht kontrolliert. Bei Unfällen auf nicht geräumten Gehwegen drohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen.

Regelungen in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg regeln die kommunalen Streupflichtsatzungen die genauen Pflichten. Für unsere Region gelten folgende Eckpunkte:

Stadt Mannheim

Stadt Heidelberg

💡 Gut zu wissen: Die genauen Uhrzeiten und Gehwegbreiten können je nach Kommune in Baden-Württemberg leicht variieren. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung nach der geltenden Streupflichtsatzung.

Regelungen in Rheinland-Pfalz

Für unsere Kunden in Ludwigshafen am Rhein und Umgebung gelten die Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz:

Stadt Ludwigshafen am Rhein

Vergleich: Baden-Württemberg vs. Rheinland-Pfalz

Regelung Baden-Württemberg Rheinland-Pfalz
Gesetzliche Grundlage Kommunale Streupflichtsatzungen Kommunale Straßenreinigungssatzung
Räumbreite Ca. 1,00–1,50 m Ca. 1,00–1,50 m
Räumzeiten (werktags) Ab 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr Ab 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Räumzeiten (Sonn-/Feiertag) Ab 8:00/9:00 Uhr bis 20:00 Uhr Ab 8:00/9:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Streusalz erlaubt? Nur bei Eisregen / extremer Glätte Grundsätzlich verboten, Ausnahmen bei Extremglätte
Pflichtübertragung an Mieter Per Mietvertrag/Hausordnung möglich Per Mietvertrag/Hausordnung möglich
Bußgeld bei Verstoß Je nach Kommune unterschiedlich Je nach Kommune unterschiedlich

Haftungsrisiken: Was passiert bei einem Unfall?

Die Haftungsrisiken bei mangelhaftem Winterdienst sind erheblich:

⚠️ Praxis-Fall: Ein Passant stürzt morgens um 7:30 Uhr auf einem nicht geräumten Gehweg vor Ihrem Mehrfamilienhaus. Bei Personenschäden drohen dem Eigentümer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche — zusätzlich zum möglichen Bußgeld der Stadt.

Warum ein professioneller Winterdienst sich lohnt

Die Übertragung des Winterdienstes an einen professionellen Dienstleister bietet entscheidende Vorteile:

Unser Service: Bei NH-Hausmeister dokumentieren wir jeden Winterdienst-Einsatz mit Fotos über unser digitales Kundenportal. So haben Sie bei Haftungsansprüchen immer den Nachweis, dass der Winterdienst ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Checkliste: Winterdienst für Hausverwaltungen

  1. Streupflichtsatzung prüfen: Welche genauen Regelungen gelten in Ihrer Kommune?
  2. Vertragliche Regelung klären: Wer übernimmt den Winterdienst — Mieter oder Dienstleister?
  3. Winterdienst-Vertrag abschließen: Rechtzeitig vor der Wintersaison beauftragen.
  4. Streumittel bereitstellen: Sand, Splitt oder Granulat — je nach kommunaler Vorgabe.
  5. Dokumentation sicherstellen: Einsätze mit Datum, Uhrzeit und Fotos festhalten.
  6. Kontrollpflicht wahrnehmen: Stichprobenartig prüfen, ob der Winterdienst durchgeführt wird.
  7. Notfallplan: Wer räumt bei plötzlichem Eisregen am Wochenende?

Winterdienst in Ihrer Stadt

Wir bieten professionellen Winterdienst in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar an — in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz:

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Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die genauen Regelungen können je nach Kommune variieren. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich an Ihre zuständige Stadtverwaltung oder einen Rechtsberater. Stand: März 2025.

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