Winterdienst in Schwetzingen – alles was Verwaltungen wissen müssen.
Winterdienst in Schwetzingen: jeder Einsatz nachweisbar dokumentiert
Wer in Schwetzingen Wohn- und Geschäftsobjekte verwaltet, braucht im Streitfall mehr als die Zusage, es sei geräumt worden. Wir halten deshalb jeden Einsatz einzeln fest: Uhrzeit, bearbeitete Flächen und das Ergebnis als Foto im Kundenportal, von der Innenstadt und Fußgängerzone bis zu den innerstädtischen Geh- und Parkflächen.
Auftausalz bleibt die Ausnahme für Eisregen; wir vermerken, wann sie greift, und arbeiten sonst ohne Auftausalz. Rund um Schloss und Schlossgarten stimmen wir Räumkanten und Ablageflächen vorab ab, damit die repräsentativen Zugänge frei bleiben. Für die waldnahe Siedlung Hirschacker klären wir im Vorfeld, welche Zuwegungen zum Umfang gehören und welche nicht.
Räumzeiten in Schwetzingen
In Schwetzingen müssen Gehwege werktags bis 7:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 8:00 Uhr geräumt und gestreut sein; die Pflicht endet um 22:00 Uhr. Geräumt wird auf mindestens 2,00 m Breite. Auftausalz ist grundsätzlich untersagt und nur ausnahmsweise bei Eisregen zulässig. Maßgeblich ist immer der aktuell geltende Satzungstext Ihrer Stadt.
