Ein durchdachter Reinigungsplan sorgt für ein sauberes Mehrfamilienhaus und verhindert Streit unter den Mietern. Ob Eigenleistung oder professioneller Service – hier finden Sie eine komplette Vorlage und erfahren, was rechtlich zu beachten ist.
Warum ein Reinigungsplan wichtig ist
- Rechtliche Pflicht: Vermieter müssen für saubere Gemeinschaftsflächen sorgen
- Streitvermeidung: Klare Regeln verhindern Nachbarschaftskonflikte
- Werteerhalt: Regelmäßige Reinigung schützt Böden, Wände und Ausstattung
- Hygiene: Besonders Handläufe, Türklinken und Briefkästen sind Keimherde
- Haftung: Bei Stürzen durch verschmutzte Treppen haftet der Vermieter
Reinigungsplan Vorlage: Was muss wann gereinigt werden?
Wöchentliche Aufgaben
- Treppe fegen und feucht wischen (alle Etagen)
- Handlauf abwischen (Desinfektion)
- Eingangsbereich reinigen (Fußmatte, Briefkästen-Bereich)
- Haustür und Glaseinsatz putzen
- Spinnweben entfernen (Ecken und Deckenlampen)
14-tägige Aufgaben
- Fenster im Treppenhaus reinigen (innen)
- Fußleisten und Heizkörper abstauben
- Kellertreppenhaus fegen
- Briefkästen außen reinigen
- Mülltonnen-Stellplatz sauber halten
Monatliche Aufgaben
- Fenster außen reinigen
- Lampen und Leuchten säubern
- Kellergänge feucht wischen
- Außenbereich kehren (Gehweg, Einfahrt)
- Waschküche/Trockenraum reinigen
Vierteljährliche Aufgaben
- Grundreinigung Treppenhaus (intensiv)
- Wände und Türen abwischen
- Tiefgarage kehren/fegen
- Dachboden kontrollieren und fegen
- Regenrinnen prüfen
Vorlage zum Ausdrucken: Erstellen Sie einen Aushang im Treppenhaus mit Kalenderwochen und Mietername. Jeder Mieter unterschreibt nach getaner Arbeit. So ist die Reinigung nachvollziehbar.
Gratis-Download: Fertige Reinigungsplan-Vorlage als PDF – Kehrwochen-Aushang mit Unterschriften-Feld plus Aufgaben-Checkliste nach Intervall. Einfach ausdrucken und im Treppenhaus aufhängen.
⬇ Reinigungsplan-Vorlage (PDF) herunterladenMieter-Rotation oder Reinigungsfirma?
Option 1: Mieter reinigen selbst (Kehrwoche)
Vorteile:
- Keine zusätzlichen Kosten
- Stärkt Gemeinschaftsgefühl
Nachteile:
- Unterschiedliche Qualität – häufiger Streitpunkt
- Ausfälle durch Urlaub, Krankheit, Verweigerung
- Nicht einklagbar, wenn im Mietvertrag nicht vereinbart
- Vermieter bleibt trotzdem in der Haftung
Option 2: Professioneller Reinigungsservice
Vorteile:
- Gleichbleibende Qualität
- Zuverlässig, kein Streit unter Mietern
- Als Nebenkosten umlagefähig (§ 2 Nr. 9 BetrKV)
- Foto-Dokumentation möglich
- Versichert bei Schäden
Kosten: Ab ca. 50-150 €/Monat je nach Hausgröße (4-12 Parteien)
Umlagefähig! Die Kosten für eine Treppenhausreinigung können vollständig als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. Das reduziert die tatsächliche Belastung für den Vermieter auf 0 €.
Rechtliche Grundlagen
- Verkehrssicherungspflicht: Vermieter müssen Treppen und Flure sicher halten (Rutschgefahr!)
- Betriebskostenverordnung: Reinigungskosten sind als Nebenkosten umlagefähig
- Mietvertrag: Kehrwoche muss ausdrücklich im Mietvertrag stehen, sonst ist der Vermieter zuständig
- Hausordnung: Kann ergänzende Reinigungspflichten regeln
Wichtig: Auch wenn Mieter die Kehrwoche übernehmen, bleibt der Vermieter in der Haftung. Wird das Treppenhaus nicht ordentlich gereinigt und jemand stürzt, haftet der Vermieter – nicht der säumige Mieter.
Checkliste für die Hausordnung
- Reinigungsturnus definieren (wöchentlich/14-tägig)
- Reihenfolge der Mietparteien festlegen
- Aufgaben konkret benennen (nicht nur "Treppenhaus reinigen")
- Reinigungsmittel-Regelung (wer stellt was?)
- Vertretungsregelung bei Abwesenheit
- Konsequenzen bei Nichterfüllung
Häufige Fragen zum Reinigungsplan
Ist die Kehrwoche für Mieter Pflicht?
Nur, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist. Ein Aushang oder die Hausordnung allein verpflichten niemanden – dann bleibt die Reinigung der Gemeinschaftsflächen Sache des Vermieters. Steht die Kehrwoche im Vertrag, sollte sie mit Turnus, Reihenfolge, Aufgaben und Vertretungsregel so konkret gefasst sein, dass kein Spielraum für Streit bleibt.
Wer haftet, wenn trotz Kehrwoche jemand auf der Treppe stürzt?
Der Vermieter. Die Verkehrssicherungspflicht lässt sich nicht auf die Mieter abwälzen, auch wenn diese die Reinigung übernommen haben. Bleibt das Treppenhaus verschmutzt und stürzt jemand, richtet sich der Anspruch gegen den Eigentümer – der kann sich allenfalls im Nachgang an den säumigen Mieter halten.
Sind die Kosten einer Reinigungsfirma auf die Mieter umlegbar?
Ja. Die Treppenhausreinigung gehört nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Für den Vermieter bleibt dann keine eigene Belastung, die Mieter zahlen anteilig über die Nebenkostenabrechnung.
Wie oft muss das Treppenhaus gereinigt werden?
Ein bewährter Turnus: wöchentlich Treppen fegen und feucht wischen, Handläufe abwischen und den Eingangsbereich reinigen; alle 14 Tage Fenster innen, Fußleisten und Heizkörper; monatlich Kellergänge, Leuchten und die Außenflächen; vierteljährlich eine Grundreinigung mit Wänden und Türen. Bei stark frequentierten Häusern entsprechend häufiger.
Was gehört in einen Aushang für die Kehrwoche?
Die Kalenderwochen mit dem Namen der jeweils zuständigen Mietpartei, die konkreten Aufgaben statt eines pauschalen „Treppenhaus reinigen“, ein Feld für die Unterschrift nach getaner Arbeit sowie die Regelung, wer die Reinigungsmittel stellt und wer bei Urlaub oder Krankheit vertritt. So bleibt nachvollziehbar, ob und wann gereinigt wurde.
Was kostet ein professioneller Reinigungsservice für das Treppenhaus?
Erfahrungsgemäß liegen die Kosten je nach Hausgröße bei rund 50 bis 150 Euro im Monat für Häuser mit vier bis zwölf Parteien – ein Richtwert, der von Etagenzahl, Bodenbelag und Turnus abhängt. Dafür gibt es gleichbleibende Qualität, keine Ausfälle und auf Wunsch eine Foto-Dokumentation jedes Termins.
Professionelle Treppenhausreinigung in der Rhein-Neckar Region
Wir übernehmen das für Sie – zuverlässig, gründlich und zu fairen Preisen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie uns gerne.
