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Laub entfernen im Herbst: Pflicht, Haftung & Tipps

📅 7. Juli 2026  ·  🕐 6 Min. Lesezeit  ·  NH-Hausmeister

Im Herbst verwandeln sich Gehwege und Zufahrten schnell in rutschige Laubteppiche. Für Eigentümer und Hausverwaltungen wird das zur Pflicht: Wer Laub nicht beseitigt, haftet bei Stürzen. Wir erklären, wer verantwortlich ist, wie oft geräumt werden muss und wie Sie Laub richtig entsorgen.

Wer muss Laub entfernen?

💡 Wichtig: Auch wenn Mieter das Laub kehren, bleibt der Eigentümer in der Verantwortung und muss die Erledigung stichprobenartig kontrollieren.

Wie oft muss Laub beseitigt werden?

Es gilt keine feste Zahl, sondern der Grundsatz der zumutbaren Gefahrenabwehr: Bei starkem Laubfall oder Nässe kann tägliches oder sogar mehrmaliges Kehren nötig sein. Ein einmaliges Räumen pro Woche reicht in der Laubsaison in der Regel nicht.

Haftung bei Rutschunfällen

⚠️ Achtung: Stürzt ein Passant auf nassem, nicht beseitigtem Laub, drohen dem Verantwortlichen Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen nach § 823 BGB - genau wie beim Winterdienst.

Laub vom Nachbarbaum?

Grundsätzlich muss jeder das Laub auf seinem Grundstück selbst beseitigen - auch wenn es vom Baum des Nachbarn stammt. Nur bei unzumutbar hohem Aufwand kommt in Ausnahmefällen ein finanzieller Ausgleich (\u201eLaubrente\u201c) in Betracht.

Laub richtig entsorgen

Tipp: Beim Einsatz von Laubbläsern die ortsüblichen Zeiten und Lärmvorschriften beachten - an Sonn- und Feiertagen sind sie meist tabu.

Die Rolle des Hausmeisters

Ein Hausmeisterservice hält Gehwege, Zufahrten und Hofflächen in der gesamten Laubsaison frei, dokumentiert die Einsätze und übernimmt die fachgerechte Entsorgung - so ist die Verkehrssicherungspflicht lückenlos erfüllt.

ℹ️ Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die genauen Reinigungspflichten regelt die Satzung Ihrer Kommune.

Häufige Fragen

Wer muss das Laub auf dem Gehweg entfernen?

Verantwortlich ist der Grundstückseigentümer. Für öffentliche Gehwege übertragen die Kommunen die Reinigung meist per Satzung auf die Anlieger. Die Pflicht kann im Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden, der Vermieter behält jedoch die Kontrollpflicht.

Muss ich Laub vom Nachbarbaum selbst entfernen?

Ja, grundsätzlich muss jeder das Laub auf seinem Grundstück selbst beseitigen, auch wenn es vom Nachbarbaum stammt. Nur bei unzumutbar hohem Aufwand kommt ausnahmsweise ein finanzieller Ausgleich in Betracht.

Wie entsorgt man Laub richtig?

Laub gehört in die Biotonne, auf den Kompost oder zur Grünschnitt-Sammelstelle. Es darf nicht in Gully oder Kanalisation gekehrt werden, da es dort Verstopfungen verursacht.

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