Ein Wasserschaden zählt zu den häufigsten und teuersten Schadensfällen in Mehrfamilienhäusern. Ob Rohrbruch, defekte Waschmaschine oder Starkregen - jetzt zählt schnelles, richtiges Handeln, um Folgeschäden wie Schimmel zu vermeiden. Dieser Ratgeber zeigt die wichtigsten Schritte und klärt die Haftungsfrage.
Sofortmaßnahmen Schritt für Schritt
- Wasserzufuhr abstellen - Haupthahn oder betroffenen Absperrhahn schließen
- Strom abschalten - betroffene Räume über den Sicherungskasten stromlos machen (Stromschlaggefahr!)
- Wasser aufnehmen - mit Eimer, Tüchern und Nasssauger, um die Ausbreitung zu stoppen
- Möbel und Wertsachen retten - hochstellen oder aus dem Raum bringen
- Schaden dokumentieren - Fotos und Videos von Ursache und Ausmaß machen
- Melden - Vermieter/Hausverwaltung und Versicherung umgehend informieren
✅ Tipp: Bewahren Sie beschädigte Gegenstände als Nachweis auf und entsorgen Sie nichts, bevor die Versicherung den Schaden aufgenommen hat.
Häufige Ursachen
- Rohrbruch und undichte Leitungen (Alter, Frost, Korrosion)
- Defekte Haushaltsgeräte (Wasch- und Spülmaschine, Boiler)
- Verstopfte oder übergelaufene Abflüsse
- Starkregen und Rückstau aus der Kanalisation
- Undichtes Dach oder defekte Fallrohre
Wer haftet - und welche Versicherung zahlt?
- Wohngebäudeversicherung: zahlt Leitungswasserschäden am Gebäude (Wände, Böden, fest verbaute Teile)
- Hausratversicherung des Mieters: zahlt für beschädigtes Eigentum (Möbel, Elektronik, Kleidung)
- Haftpflichtversicherung: greift, wenn jemand den Schaden schuldhaft verursacht hat (z. B. übergelaufene Wanne)
💡 Wichtig: Die Ursache entscheidet über die Zuständigkeit. Bei baulichen Ursachen haftet der Eigentümer, bei Fahrlässigkeit der Verursacher. Klären Sie die Zuständigkeit früh, um Verzögerungen zu vermeiden.
Mietminderung bei Wasserschaden
Ist die Wohnung durch den Schaden weniger nutzbar, kann der Mieter die Miete mindern - abhängig von Umfang und Dauer:
- Feuchte Wände / einzelne Räume betroffen: ca. 10 - 25 %
- Mehrere Räume, laute Trocknungsgeräte: ca. 25 - 50 %
- Wohnung unbewohnbar: bis zu 100 %
Trocknung: Folgeschäden vermeiden
Nach der Erstversorgung muss der Bereich gründlich getrocknet werden - meist mit Bautrocknern und Ventilatoren über 1 bis 4 Wochen. Wird zu früh abgebrochen, droht Schimmel in Wänden und Estrich. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu Schimmel im Gebäude.
Die Rolle des Hausmeisters
Ein Hausmeisterservice reagiert im Notfall schnell, stellt Wasser und Strom ab, koordiniert Trocknung und Handwerker und dokumentiert den gesamten Ablauf mit Fotos - ein wichtiger Nachweis gegenüber der Versicherung.
ℹ️ Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Die genannten Minderungsquoten sind Orientierungswerte aus der Rechtsprechung.
Häufige Fragen
Was tun bei einem Wasserschaden?
Zuerst die Wasserzufuhr abstellen und den Strom in den betroffenen Räumen abschalten. Anschließend Wasser aufnehmen, Möbel retten, den Schaden mit Fotos dokumentieren und umgehend Vermieter und Versicherung informieren.
Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden?
Schäden am Gebäude übernimmt die Wohngebäudeversicherung, beschädigtes Eigentum des Mieters die Hausratversicherung. Hat jemand den Schaden schuldhaft verursacht, greift dessen Haftpflichtversicherung.
Wie viel Mietminderung ist bei einem Wasserschaden möglich?
Je nach Umfang sind rund 10 bis 25 Prozent bei einzelnen feuchten Räumen üblich, bei starker Beeinträchtigung durch Trocknungsgeräte 25 bis 50 Prozent. Ist die Wohnung unbewohnbar, kann die Minderung bis zu 100 Prozent betragen.
Professionellen Hausmeisterservice beauftragen
NH-Hausmeister übernimmt alle Aufgaben rund um Ihr Mehrfamilienhaus — zuverlässig, dokumentiert und zu fairen Preisen.