Die Grünflächenpflege ist einer der häufigsten Streitpunkte in der Nebenkostenabrechnung. Dürfen Vermieter die Kosten für Rasenmähen und Heckenschnitt auf die Mieter umlegen?
Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 10 BetrKV
💡 „Die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand.
Was ist umlagefähig?
✅ Regelmäßige Pflegearbeiten
- Rasenmähen: Regelmäßiger Schnitt
- Heckenschnitt: Form- und Rückschnitt
- Unkraut jäten: Beete und Wege
- Laub fegen: Herbstliche Laubbeseitigung
- Bewässerung: Gießen in Trockenperioden
- Pflanzenerneuerung: Ersatz abgestorbener Pflanzen
- Düngen: Regelmäßige Düngung
❌ Nicht umlagefähig
- Neuanlage eines Gartens
- Umgestaltung des Gartens
- Baumfällung wegen Krankheit (= Instandhaltung)
- Anschaffung von Geräten
- Reparatur von Zäunen und Mauern
⚠️ Streitfall Baumschnitt: Regelmäßiger Formschnitt ist umlagefähig. Das Fällen eines kranken Baumes ist Instandhaltung und NICHT umlagefähig.
Typische Kosten pro Wohneinheit
- Kleine Anlage (4-6 WE): 8 - 15 € pro WE/Monat
- Mittlere Anlage (8-20 WE): 5 - 12 € pro WE/Monat
- Große Anlage (20+ WE): 3 - 8 € pro WE/Monat
✅ Tipp: Vereinbaren Sie eine monatliche Pauschale mit Ihrem Hausmeisterservice. Das macht die Nebenkostenabrechnung einfacher.
Umlageschlüssel
- Wohnfläche: Am häufigsten und fairsten
- Anzahl Wohneinheiten: Möglich bei Vereinbarung
- Personenzahl: Selten, aber zulässig
Vorteile eines professionellen Hausmeisterservice
- Pauschale Kosten: Planbare, feste Beträge
- Fachgerechte Pflege: Richtiger Schnitt zur richtigen Zeit
- Foto-Dokumentation: Nachweis der Arbeiten
- Rechtssicherheit: Korrekte Abrechnungsbelege
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