Winterdienst für Hausverwaltungen in Leimen

Winterdienst in Leimen.

Räumen und Streuen nach der örtlichen Satzung – mit Foto-Dokumentation für Ihre Nachweispflicht.

5,0 ★23 Bewertungen
< 2 Std.Notfall-Reaktion
100 %dokumentiert
Bereitschaft Leimen EINSATZBEREIT
-3°C
Schneefall Bereitschaft aktiv
HEUTEBereitschaft aktiviertAKTIV
MO 05:00Erster RäumdurchgangGEPLANT
MO 12:00Nachstreuen bei NeuschneeGEPLANT
Zahlen die zählen
Nov–März
Bereitschaftssaison
< 2 Std.
Notfall-Reaktion
100 %
Dokumentation je Einsatz
24/7
erreichbar
Was enthalten ist

Winterdienst im Detail.

Wir übernehmen die Leistung vollständig für Ihr Objekt in Leimen – Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Schneeräumung

Gehwege, Zugänge und Zufahrten. Bei anhaltendem Schneefall mehrfach täglich.

Mo–So, auch feiertags

Streudienst

Abstumpfende Mittel als Standard; Auftaumittel nur dort, wo die Satzung es zulässt. Material stellen wir.

satzungskonform

Bereitschaft

Wir überwachen die Wetterlage und sind auch nachts und am Wochenende im Einsatz – ohne Zusatzkosten.

Nov bis März

Dokumentation

Jeder Einsatz mit Foto und Zeitstempel im Kundenportal – Ihr Nachweis im Schadensfall.

immer inklusive
Weitere Leistungen

Alles rund ums Objekt in Leimen.

Kombinieren spart: Betreuen wir Ihr Objekt bereits mit einer anderen Leistung, läuft Winterdienst zum vergünstigten Kombi-Preis.

Häufige Fragen

Winterdienst in Leimen – häufige Fragen

Ab wann greift die Räumpflicht in Leimen?
In Leimen müssen Gehwege werktags um 7:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen um 8:00 Uhr geräumt und gestreut sein; die Pflicht endet um 21:00 Uhr. Räumbreite, Streumittel und die Details zur Satzung finden Sie im Abschnitt „Räumzeiten in Leimen“ weiter unten auf dieser Seite.
Wer haftet, wenn jemand auf dem Gehweg stürzt?
Grundsätzlich haftet der Anlieger – bei einer WEG also die Eigentümergemeinschaft, meist vertreten durch die Verwaltung. Sie dürfen die Pflicht vertraglich auf uns übertragen; bei Ihnen verbleibt dann die Auswahl- und Überwachungspflicht. Wir sind haftpflichtversichert und dokumentieren jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Foto – das verbessert Ihre Beweislage im Streitfall.
Was passiert bei nächtlichem Schneefall?
Wir überwachen die Wetterlage laufend. Bei Glätte- oder Schneefallwarnung wird die Bereitschaft aktiviert; unser Team ist so früh vor Ort, dass der Gehweg geräumt ist, bevor die ersten Bewohner das Haus verlassen.
Wer räumt in Leimen die Bundes- und Landesstraßen – und wo endet die Anliegerpflicht?
Die Fahrbahnen von Bundes- und Landesstraßen räumt der jeweilige Straßenbaulastträger, nicht der Anlieger. Für die Gehwege entlang dieser Straßen gilt das nicht: Dort hat die Stadt Leimen die Räum- und Streupflicht per Satzung auf die Anlieger übertragen, in einer Breite von 1,50 m. Wir klären bei der Begehung für jedes Objekt, welche Abschnitte dazugehören, und halten das Ergebnis in der Objektdokumentation fest, damit im Streitfall nachvollziehbar bleibt, wer wofür zuständig war.
Fallen Tiefgaragenrampe und Stellplätze auch unter den Winterdienst?
Ja, aber auf anderer Rechtsgrundlage: Rampen, Stellplätze und Hofflächen sind Privatgrund und gehören zur Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers, nicht zur städtischen Gehwegregelung. Praktisch bedeutet das ein früheres Eingreifen, weil Gefälle und beschattete Zufahrten zuerst überfrieren. Gestreut wird abstumpfend, denn Auftausalz ist in Leimen untersagt. Läuft Tauwasser von der Rampe auf den angrenzenden Gehweg, behandeln wir beide Flächen in einem Durchgang und dokumentieren sie getrennt im Kundenportal.
Welche Bereiche in Leimen bedienen Sie?
Wir arbeiten in allen Ortsteilen, darunter St. Ilgen, Gauangelloch und Lingental.

Weitere Fragen zu Ablauf, Kosten und Vertrag beantworten wir gesammelt in den häufigen Fragen.

Wissen für Hausverwaltungen

Winterdienst in Leimen – alles was Verwaltungen wissen müssen.

Ein professioneller Winterdienst schützt nicht nur Bewohner und Passanten vor Stürzen – er schützt vor allem die Hausverwaltung vor Haftungsansprüchen. Wer die Räumpflicht überträgt und die Ausführung dokumentiert, minimiert das Risiko erheblich.

Winterdienst in Leimen: vorbereitet bis in die Hanglagen

Die Wintersaison bereiten wir in Leimen im Herbst vor: Wir gehen jedes Objekt einmal ab, nehmen Gehwege, Zufahrten und Eingänge auf und klären mit der Verwaltung, wo die Anliegerpflicht beginnt und endet. Für die Hanglagen am Kraichgaurand und den höhengelegenen Stadtteil Gauangelloch planen wir dabei mehr Zeit ein.

Danach legen wir die Streugutdepots an, gefüllt mit abstumpfendem Streugut, da Auftausalz nach der Leimener Satzung untersagt ist. Standorte, Füllmengen und das Nachfüllen stimmen wir vor dem ersten Einsatz ab; jede Räumfahrt halten wir mit Foto und Zeitstempel im Kundenportal fest.

Rechtliche Grundlagen der Räumpflicht

Die Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen liegt zunächst bei der Kommune. Sie wird jedoch fast überall per Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger übertragen – also auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Bei einer Eigentümergemeinschaft ist in der Regel die Verwaltung dafür verantwortlich, dass die Pflicht erfüllt wird.

Grundlage ist § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit der kommunalen Satzung. Wer die Pflicht auf einen Dienstleister überträgt, bleibt als Auftraggeber in der Auswahl- und Überwachungspflicht. Genau deshalb ist die lückenlose Dokumentation jedes Einsatzes so wichtig – sie ist Ihr Nachweis im Streitfall.

Räumzeiten in Leimen

In Leimen müssen Gehwege werktags um 7:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen um 8:00 Uhr geräumt und gestreut sein; die Pflicht endet um 21:00 Uhr. Geräumt wird auf mindestens 1,50 m Breite. Auftausalz ist nach der Satzung untersagt; eine ausdrückliche Ausnahme nennt der Text nicht. Maßgeblich ist immer der aktuell geltende Satzungstext Ihrer Stadt.

Haftung bei Sturzunfällen

Stürzt jemand auf einem nicht ausreichend geräumten Gehweg, haften grundsätzlich die verkehrssicherungspflichtigen Anlieger. Die Schadenshöhe kann erheblich sein – bei schweren Verletzungen fordern Versicherungen regelmäßig fünfstellige Beträge.

Die Übertragung auf einen professionellen Winterdienst mit vertraglich vereinbarter Räumpflicht verlagert die operative Verantwortung. Voraussetzung ist, dass der Dienstleister nachweisen kann, seiner Pflicht nachgekommen zu sein. Unsere Foto-Dokumentation mit Zeitstempel liefert genau diesen Nachweis – binnen Minuten abrufbar.

Was die Rechtsprechung nicht verlangt

Die Pflicht ist nicht grenzenlos. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH gilt: Bei anhaltendem starkem Schneefall besteht keine Pflicht zu Unmöglichem – es muss nicht permanent geräumt werden, solange die Räumung erkennbar sinnlos wäre. Es besteht auch keine Pflicht rund um die Uhr; die Zeiten orientieren sich am allgemeinen Tagesverkehr.

Ebenso wenig gibt es eine vorbeugende Streupflicht ohne konkrete Glättegefahr. In der Regel genügt ein geräumter Streifen, der Begegnungsverkehr ermöglicht. Und: Fußgänger müssen sich im Winter auf die Verhältnisse einstellen – ein Mitverschulden nach § 254 BGB ist möglich.

Umlage auf Mieter

Winterdienstkosten sind nach § 2 Nr. 8 Betriebskostenverordnung als Kosten der Straßenreinigung umlagefähig, sofern der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vorsieht. Das gilt für die Räum- und Streuleistungen ebenso wie für das Streumaterial.

Auch die Bereitschaftspauschale zählt nach herrschender Auffassung dazu – die Vorhaltung von Personal und Fahrzeugen ist Kern der Leistung. Unsere Rechnungen trennen Bereitschaft, Einsätze und Material, sodass die Positionen direkt in die Nebenkostenabrechnung übernommen werden können.

Winterdienst beauftragen – worauf achten?

Der günstigste Anbieter ist im Winterdienst besonders selten der beste, weil die eigentliche Leistung unsichtbar ist: die Bereitschaft.

  • Nachweisliche Bereitschaft rund um die Uhr – nicht „auf Anfrage“
  • Lückenlose Dokumentation mit Foto und Zeitstempel – Ihr Haftungsschutz
  • Klarer Ansprechpartner statt Callcenter – im Winter zählt jede Minute
  • Saisonpauschale statt versteckter Kosten pro Einsatz
  • Betriebshaftpflicht in ausreichender Höhe – vorher zeigen lassen
  • Kenntnis der örtlichen Satzung – Zeiten und Streumittel unterscheiden sich je Kommune

Winterdienst in Leimen – Angebot in 24 Stunden.

Nennen Sie uns Objekt und gewünschten Umfang – Sie erhalten ein festes Angebot. Bei Bedarf kommen wir vorher zur Besichtigung.

AR
Andreas Rey Ihr Ansprechpartner · Leimen
01512 2627806

Leitet den Familienbetrieb seit über sieben Jahren und ist mit 28 einer der jüngsten Betriebsleiter der Branche. Er kennt die betreuten Objekte persönlich – und geht ans Telefon, wenn Sie anrufen.

  • Antwort< 24 Stunden
  • ErreichbarMo–Fr 8–18 Uhr
  • Notdienst24/7

Unverbindliches Angebot

Mit dem Absenden stimmen Sie zu, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeiten. Die Übermittlung erfolgt über unseren Dienstleister Formspree. Näheres in der Datenschutzerklärung.