Winterdienst in Leimen – alles was Verwaltungen wissen müssen.
Winterdienst in Leimen: vorbereitet bis in die Hanglagen
Die Wintersaison bereiten wir in Leimen im Herbst vor: Wir gehen jedes Objekt einmal ab, nehmen Gehwege, Zufahrten und Eingänge auf und klären mit der Verwaltung, wo die Anliegerpflicht beginnt und endet. Für die Hanglagen am Kraichgaurand und den höhengelegenen Stadtteil Gauangelloch planen wir dabei mehr Zeit ein.
Danach legen wir die Streugutdepots an, gefüllt mit abstumpfendem Streugut, da Auftausalz nach der Leimener Satzung untersagt ist. Standorte, Füllmengen und das Nachfüllen stimmen wir vor dem ersten Einsatz ab; jede Räumfahrt halten wir mit Foto und Zeitstempel im Kundenportal fest.
Räumzeiten in Leimen
In Leimen müssen Gehwege werktags um 7:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen um 8:00 Uhr geräumt und gestreut sein; die Pflicht endet um 21:00 Uhr. Geräumt wird auf mindestens 1,50 m Breite. Auftausalz ist nach der Satzung untersagt; eine ausdrückliche Ausnahme nennt der Text nicht. Maßgeblich ist immer der aktuell geltende Satzungstext Ihrer Stadt.
