Winterdienst in Neustadt an der Weinstraße – alles was Verwaltungen wissen müssen.
Winterdienst in Neustadt an der Weinstraße: vorbereitet in die Saison
Die Begehung vor der Saison steht am Anfang: Wir gehen jedes Objekt in Neustadt an der Weinstraße einmal ab, legen die Standorte der Streugutdepots fest und klären, welche Zugänge zur Räumfläche gehören und wo der Bereich des Nachbarn beginnt. In der Kernstadt betrifft das historische Gebäude ebenso wie moderne Wohnanlagen, in Mußbach die Grünflächen rund um die Häuser.
Das Ergebnis halten wir schriftlich fest und stimmen es vor Saisonbeginn mit der Verwaltung ab: Reihenfolge der Objekte, Lagerorte für Streugut, Ansprechpartner für kurzfristige Rückfragen. Jeder Einsatz wird anschließend mit Fotos im Kundenportal dokumentiert.
Räumzeiten in Neustadt an der Weinstraße
In Neustadt an der Weinstraße muss der Gehweg täglich – auch an Sonn- und Feiertagen – bis 7:00 Uhr geräumt sein; bei weiterem Schneefall ist die Räumung bis 22:00 Uhr zu wiederholen. Geräumt wird auf mindestens 1,50 m Breite. Auf Gehwegen ist Auftausalz grundsätzlich verboten; erlaubt ist es nur in besonders begründeten klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen. Maßgeblich ist immer der aktuell geltende Satzungstext Ihrer Stadt.