Winterdienst in Rüdesheim am Rhein – alles was Verwaltungen wissen müssen.
Winterdienst in Rüdesheim am Rhein: jeder Einsatz nachweisbar
Wer als Verwaltung in Rüdesheim am Rhein die Räum- und Streupflicht überträgt, bleibt in der Nachweispflicht. Deshalb hält unser Partnerbetrieb jeden Einsatz einzeln fest: Uhrzeit, betreute Fläche und das eingesetzte Streumittel, dazu Fotos vom geräumten Zustand. Diese Belege laufen in Ihrem Kundenportal zusammen und lassen sich im Streitfall unverändert vorlegen.
Besonders in den Höhenlagen von Presberg und Aulhausen sowie in der Rüdesheimer Altstadt entscheidet der Zeitpunkt: Bei einsetzendem Schneefall wird sofort geräumt, nicht erst zur nächsten Runde. Für Objekte in Assmannshausen und Eibingen legt der Partnerbetrieb die Reihenfolge vorab fest – auch das ist protokolliert.
Räumzeiten in Rüdesheim am Rhein
In Rüdesheim am Rhein besteht die Räum- und Streupflicht im Zeitraum von 7:00 bis 20:00 Uhr; bei Schneefall ist unverzüglich zu räumen. Eine abweichende Sonn- und Feiertagsregelung kennt die Satzung nicht – es gelten dieselben Zeiten. Eine feste Räumbreite nennt die Satzung nicht – gefordert ist, dass der Fußgängerverkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Gestreut wird vor allem mit Sand oder Splitt. Salz kommt nur in geringen Mengen zum Einsatz, etwa gegen festgetretene Rückstände. Maßgeblich ist immer der aktuell geltende Satzungstext Ihrer Stadt.