Winterdienst für Hausverwaltungen in Wiesbaden

Winterdienst in Wiesbaden.

Räumen und Streuen nach der örtlichen Satzung – mit Foto-Dokumentation für Ihre Nachweispflicht.

5,0 ★20 Bewertungen
< 1 Std.Partner vor Ort
100 %dokumentiert
Bereitschaft Wiesbaden EINSATZBEREIT
-3°C
Schneefall Bereitschaft aktiv
HEUTEBereitschaft aktiviertAKTIV
MO 05:00Erster RäumdurchgangGEPLANT
MO 12:00Nachstreuen bei NeuschneeGEPLANT
Zahlen die zählen
Nov–März
Bereitschaftssaison
< 1 Std.
Partner vor Ort
100 %
Dokumentation je Einsatz
24/7
erreichbar
Was enthalten ist

Winterdienst im Detail.

Die Leistung vor Ort in Wiesbaden erbringt unser Partnerbetrieb – mit denselben Standards und derselben Dokumentation. Ihr Ansprechpartner bleibt bei uns, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Schneeräumung

Gehwege, Zugänge und Zufahrten. Bei anhaltendem Schneefall mehrfach täglich.

Mo–So, auch feiertags

Streudienst

Abstumpfende Mittel als Standard; Auftaumittel nur dort, wo die Satzung es zulässt. Material stellt der Partnerbetrieb.

satzungskonform

Bereitschaft

Der Partnerbetrieb vor Ort überwacht die Wetterlage und ist auch nachts und am Wochenende im Einsatz – ohne Zusatzkosten.

Nov bis März

Dokumentation

Jeder Einsatz mit Foto und Zeitstempel im Kundenportal – Ihr Nachweis im Schadensfall.

immer inklusive
Weitere Leistungen

Alles rund ums Objekt in Wiesbaden.

Kombinieren spart: Betreuen wir Ihr Objekt bereits mit einer anderen Leistung, läuft Winterdienst zum vergünstigten Kombi-Preis.

Häufige Fragen

Winterdienst in Wiesbaden – häufige Fragen

Ab wann greift die Räumpflicht in Wiesbaden?
Das legt die Straßenreinigungs- bzw. Streupflichtsatzung von Wiesbaden fest. Wir arbeiten nach der für Ihr Objekt geltenden Satzung und stimmen die Einsatzzeiten vor Vertragsbeginn konkret mit Ihnen ab.
Wer haftet, wenn jemand auf dem Gehweg stürzt?
Grundsätzlich haftet der Anlieger – bei einer WEG also die Eigentümergemeinschaft, meist vertreten durch die Verwaltung. Sie dürfen die Pflicht vertraglich auf uns übertragen; bei Ihnen verbleibt dann die Auswahl- und Überwachungspflicht. Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Foto im Kundenportal dokumentiert – das verbessert Ihre Beweislage im Streitfall.
Was passiert bei nächtlichem Schneefall?
Unser Partnerbetrieb vor Ort überwacht die Wetterlage laufend. Bei Glätte- oder Schneefallwarnung wird die Bereitschaft aktiviert; das Team ist so früh vor Ort, dass der Gehweg geräumt ist, bevor die ersten Bewohner das Haus verlassen.
Sind Winterdienstkosten auf Mieter umlagefähig?
Ja – nach § 2 Nr. 8 Betriebskostenverordnung sind Winterdienstkosten umlagefähig, sofern der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vorsieht. Auch die Bereitschaftspauschale zählt nach herrschender Auffassung dazu. Unsere Rechnungen sind entsprechend aufgeschlüsselt.
Zahlt man auch in schneearmen Wintern?
Ja, denn die Bereitschaft ist die eigentliche Leistung: Personal und Fahrzeuge werden vorgehalten, die Wetterlage wird überwacht. Dafür entstehen in schneereichen Wintern auch keine Zusatzkosten – die Kalkulation ist für beide Seiten verlässlich.
Welche Bereiche in Wiesbaden bedienen Sie?
Wir arbeiten in allen Ortsteilen, darunter Mitte, Biebrich, Schierstein und Bierstadt. Die Leistung erbringt unser Partnerbetrieb vor Ort – dadurch sind die Wege kurz und die Reaktionszeiten im Winter entsprechend gut.
Wissen für Hausverwaltungen

Winterdienst in Wiesbaden – alles was Verwaltungen wissen müssen.

Ein professioneller Winterdienst schützt nicht nur Bewohner und Passanten vor Stürzen – er schützt vor allem die Hausverwaltung vor Haftungsansprüchen. Wer die Räumpflicht überträgt und die Ausführung dokumentiert, minimiert das Risiko erheblich.

Rechtliche Grundlagen der Räumpflicht

Die Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen liegt zunächst bei der Kommune. Sie wird jedoch fast überall per Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger übertragen – also auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Bei einer Eigentümergemeinschaft ist in der Regel die Verwaltung dafür verantwortlich, dass die Pflicht erfüllt wird.

Grundlage ist § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit der kommunalen Satzung. Wer die Pflicht auf einen Dienstleister überträgt, bleibt als Auftraggeber in der Auswahl- und Überwachungspflicht. Genau deshalb ist die lückenlose Dokumentation jedes Einsatzes so wichtig – sie ist Ihr Nachweis im Streitfall.

Räumzeiten in Wiesbaden

Die genauen Räumzeiten, die vorgeschriebene Räumbreite und die Vorgaben zum Streumittel legt jede Kommune eigenständig per Satzung fest. Wir arbeiten nach der für Ihr Objekt geltenden Satzung und stimmen die Einsatzzeiten vor Vertragsbeginn konkret mit Ihnen ab.

Haftung bei Sturzunfällen

Stürzt jemand auf einem nicht ausreichend geräumten Gehweg, haften grundsätzlich die verkehrssicherungspflichtigen Anlieger. Die Schadenshöhe kann erheblich sein – bei schweren Verletzungen fordern Versicherungen regelmäßig fünfstellige Beträge.

Die Übertragung auf einen professionellen Winterdienst mit vertraglich vereinbarter Räumpflicht verlagert die operative Verantwortung. Voraussetzung ist, dass der Dienstleister nachweisen kann, seiner Pflicht nachgekommen zu sein. Unsere Foto-Dokumentation mit Zeitstempel liefert genau diesen Nachweis – binnen Minuten abrufbar.

Was die Rechtsprechung nicht verlangt

Die Pflicht ist nicht grenzenlos. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH gilt: Bei anhaltendem starkem Schneefall besteht keine Pflicht zu Unmöglichem – es muss nicht permanent geräumt werden, solange die Räumung erkennbar sinnlos wäre. Es besteht auch keine Pflicht rund um die Uhr; die Zeiten orientieren sich am allgemeinen Tagesverkehr.

Ebenso wenig gibt es eine vorbeugende Streupflicht ohne konkrete Glättegefahr. In der Regel genügt ein geräumter Streifen, der Begegnungsverkehr ermöglicht. Und: Fußgänger müssen sich im Winter auf die Verhältnisse einstellen – ein Mitverschulden nach § 254 BGB ist möglich.

Umlage auf Mieter

Winterdienstkosten sind nach § 2 Nr. 8 Betriebskostenverordnung als Kosten der Straßenreinigung umlagefähig, sofern der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vorsieht. Das gilt für die Räum- und Streuleistungen ebenso wie für das Streumaterial.

Auch die Bereitschaftspauschale zählt nach herrschender Auffassung dazu – die Vorhaltung von Personal und Fahrzeugen ist Kern der Leistung. Unsere Rechnungen trennen Bereitschaft, Einsätze und Material, sodass die Positionen direkt in die Nebenkostenabrechnung übernommen werden können.

Winterdienst beauftragen – worauf achten?

Der günstigste Anbieter ist im Winterdienst besonders selten der beste, weil die eigentliche Leistung unsichtbar ist: die Bereitschaft.

  • Nachweisliche Bereitschaft rund um die Uhr – nicht „auf Anfrage“
  • Lückenlose Dokumentation mit Foto und Zeitstempel – Ihr Haftungsschutz
  • Klarer Ansprechpartner statt Callcenter – im Winter zählt jede Minute
  • Saisonpauschale statt versteckter Kosten pro Einsatz
  • Betriebshaftpflicht in ausreichender Höhe – vorher zeigen lassen
  • Kenntnis der örtlichen Satzung – Zeiten und Streumittel unterscheiden sich je Kommune

Winterdienst in Wiesbaden – Angebot in 24 Stunden.

Nennen Sie uns Objekt und gewünschten Umfang – Sie erhalten ein festes Angebot. Bei Bedarf kommt unser Partnerbetrieb vorher zur Besichtigung.

AR
Andreas Rey Ihr Ansprechpartner · Wiesbaden
01512 2627806

Leitet den Familienbetrieb seit über sieben Jahren und ist mit 28 einer der jüngsten Betriebsleiter der Branche. Er steuert die Zusammenarbeit mit dem Partnerbetrieb vor Ort – und geht ans Telefon, wenn Sie anrufen.

  • Antwort< 24 Stunden
  • ErreichbarMo–Fr 8–18 Uhr
  • Notdienst24/7

Unverbindliches Angebot

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