Sturmschaden Checkliste für Gebäude

Sturmschäden am Gebäude: Checkliste für Eigentümer & Verwalter

26. Juli 2026  ·  2 Min. Lesezeit  ·  NH-Hausmeister

Stürme mit Orkanböen verursachen jährlich Millionenschäden an Wohngebäuden. Für Eigentümer und Hausverwaltungen ist schnelles, strukturiertes Handeln nach einem Sturm entscheidend — für die Sicherheit der Bewohner und die Regulierung durch die Versicherung.

Sofortmaßnahmen nach dem Sturm

Sicherheit geht vor: Das Gebäude erst begehen, wenn der Sturm nachgelassen hat. Bei herabhängenden Teilen, umgestürzten Bäumen oder offensichtlichen Gebäudeschäden Feuerwehr bzw. THW rufen.

  1. Gefahrenbereich absperren — herabfallende Ziegel, lose Bleche, umgeknickte Bäume
  2. Bewohner informieren — Warnung vor Betreten gefährdeter Bereiche
  3. Notdienste rufen bei akuter Gefahr (Feuerwehr, Statiker)

Checkliste: Gebäudeinspektion

Dach

  • Fehlende, verschobene oder gebrochene Dachziegel
  • Lose Dachrinnen und Fallrohre
  • Beschädigte Antennen, Satellitenschüsseln, Solarpanels
  • Undichtigkeiten — Wasserflecken im Dachgeschoss prüfen

Fassade

  • Risse im Putz
  • Gelöste Wärmedämmung (WDVS-Platten)
  • Beschädigte Fensterbänke, Markisen, Vordächer

Außenanlagen

  • Umgestürzte oder angerissene Bäume
  • Beschädigte Zäune, Mauern, Carports
  • Lose Gehwegplatten, Pflastersteine
  • Überflutete Kellerschächte

Dokumentation & Versicherung

  1. Fotos & Videos aller Schäden — mit Zeitstempel
  2. Schadensliste erstellen: Ort, Art, geschätzter Umfang
  3. Versicherung melden — innerhalb von 3 Werktagen (Wohngebäudeversicherung)
  4. Notreparaturen durchführen, um Folgeschäden zu verhindern (Plane aufs Dach, Wasser abpumpen)
  5. Rechnungen für Notreparaturen aufbewahren — die Versicherung erstattet diese in der Regel

Wichtig: Nur Notreparaturen sofort durchführen. Endgültige Reparaturen erst nach Freigabe durch den Versicherungsgutachter.

Schadenminderungspflicht

Eigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Folgeschäden zu minimieren. Wer z. B. ein offenes Dach nicht provisorisch abdeckt und dadurch Wasserschäden entstehen, riskiert Leistungskürzungen der Versicherung.

Kosten & Versicherung

  • Wohngebäudeversicherung deckt Sturmschäden ab Windstärke 8 (62 km/h)
  • Selbstbeteiligung: Je nach Vertrag 500–2.500 €
  • Elementarschadenversicherung: Zusätzlich nötig für Überschwemmung, Rückstau

Die Rolle des Hausmeisters

Ein Hausmeisterservice führt die Erstinspektion durch, dokumentiert alle Schäden mit Fotos, sichert Gefahrenstellen, koordiniert Notreparaturen und übernimmt die Aufräumarbeiten — so bleibt die Verkehrssicherungspflicht erfüllt und die Versicherungsmeldung ist lückenlos.

Häufige Fragen

Was tun nach Sturmschaden am Gebäude?

Erst die Sicherheit prüfen, Gefahrenbereiche absperren und Bewohner warnen. Dann alle Schäden fotografisch dokumentieren, eine Schadensliste erstellen und die Versicherung innerhalb von 3 Werktagen informieren. Notreparaturen sofort durchführen.

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?

Die Wohngebäudeversicherung deckt Sturmschäden ab Windstärke 8. Für Überschwemmung und Rückstau ist eine zusätzliche Elementarschadenversicherung nötig. Die Selbstbeteiligung liegt je nach Vertrag bei 500 bis 2.500 Euro.

Muss der Eigentümer Folgeschäden verhindern?

Ja, es besteht eine gesetzliche Schadenminderungspflicht. Der Eigentümer muss zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Folgeschäden zu vermeiden, z. B. ein offenes Dach provisorisch abdecken. Sonst kann die Versicherung die Leistung kürzen.

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