Eine regelmäßige Heizungswartung ist im Mehrfamilienhaus nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern spart langfristig erhebliche Kosten. Defekte oder schlecht gewartete Heizungen verbrauchen bis zu 15% mehr Energie.
Ist Heizungswartung Pflicht?
Ja. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind Eigentümer verpflichtet, Heizungsanlagen regelmäßig warten zu lassen. Für Gasheizungen schreibt die Betriebssicherheitsverordnung eine jährliche Überprüfung durch den Schornsteinfeger vor.
- Gasheizung: Jährliche Wartung + Abgasmessung
- Ölheizung: Jährliche Wartung + alle 2 Jahre Schornsteinfeger
- Wärmepumpe: Alle 1-2 Jahre Wartung empfohlen
- Fernwärme: Übergabestation alle 2-4 Jahre prüfen
Was kostet die Heizungswartung?
Gasheizung (4-8 WE): 200–400 € pro Jahr. Ölheizung: 250–450 €. Wärmepumpe: 150–350 €. Schornsteinfeger: 80–150 € zusätzlich.
Sind die Kosten auf Mieter umlagefähig?
Ja, die regelmäßigen Wartungskosten sind nach § 2 Nr. 4 BetrKV als Betriebskosten umlegbar. Reparaturen und Austausch von Bauteilen hingegen nicht.
Bester Zeitpunkt für die Wartung
Idealerweise im Sommer oder Frühherbst (Juni bis September), bevor die Heizperiode beginnt.
Häufige Fragen
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