Geräumt ist nicht erledigt. Wo der Schnee landet, ist genauso geregelt wie die Frage, bis wann geräumt sein muss — und hier passieren die Fehler, die im Frühjahr teuer werden: zugesetzte Kanaleinläufe, Streit mit dem Nachbarn, Schäden an Bäumen. Die folgenden Regeln stammen aus der Mannheimer Gehwegreinigungssatzung; andere Kommunen formulieren sehr ähnlich.
Die Grundregel: Der Schnee bleibt bei Ihnen
Geräumter Schnee gehört zunächst auf den restlichen Teil der eigenen Pflichtfläche — also auf den Streifen des Gehwegs, der nicht freigehalten werden muss, oder auf die eigene Grundstücksfläche. Erst wenn dort der Platz nicht ausreicht, darf am Rand der Fahrbahn angehäuft werden (§ 5 Abs. 3).
Das ist die richtige Reihenfolge, nicht eine freie Wahl. Wer den Schnee gleich auf die Straße schiebt, weil das schneller geht, handelt ordnungswidrig.
Drei Flächen, die frei bleiben müssen
Die Satzung nennt sie ausdrücklich — und alle drei werden regelmäßig zugeschüttet:
- Straßenrinnen. Sie führen das Schmelzwasser ab. Verstopft sie der Schneehaufen, steht das Wasser auf dem Gehweg und gefriert dort über Nacht.
- Kanaleinläufe. Gleiches Problem, größere Wirkung: Ein zugesetzter Gully sorgt bei Tauwetter für eine Wasserfläche, die am nächsten Morgen eine Eisfläche ist.
- Baumscheiben. Der offene Boden rund um Straßenbäume. Schnee darauf zu kippen wirkt harmlos, ist es aber nicht — dazu gleich mehr.
Warum Baumscheiben so heikel sind: Der Schnee vom Gehweg enthält alles, was dort gestreut und gefahren wurde. Landet er auf der Baumscheibe, kommt das mit dem Schmelzwasser direkt in den Wurzelbereich. Wurde irgendwo gesalzen, ist der Baum die erste Adresse. Deshalb ist Salz auf Gehflächen mit Baumbestand auch dort verboten, wo es sonst ausnahmsweise erlaubt wäre — mehr dazu unter Splitt oder Streusalz.
Der Meter zur Fahrbahn
Für jedes Hausgrundstück muss ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1,00 Meter Breite geräumt sein (§ 5 Abs. 4). Das ist die Stelle, an der Bewohner zum Auto, zur Mülltonne oder zum Taxi kommen — und die beim Anhäufen am Fahrbahnrand als Erstes zugeschoben wird.
Ebenfalls in Absatz 4: Die geräumten Flächen benachbarter Grundstücke müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass ein durchgehend benutzbarer Weg entsteht. Ein sauber geräumter Gehweg, der nach zehn Metern vor einer Schneewand endet, erfüllt die Pflicht nicht.
Was nicht geht
- Dem Nachbarn zuführen. Steht ausdrücklich in § 5 Abs. 5 — Schnee auf das Nachbargrundstück oder dessen Gehwegabschnitt zu schieben ist unzulässig.
- Auf die Fahrbahn schieben. Erlaubt ist das Anhäufen am Rand, nicht das Verteilen auf der Straße. Sonst verdichtet der Verkehr den Schnee zu einer Eisschicht.
- Radwege und Bushaltestellen zustellen. Beides sind fremde Verkehrsflächen, keine Ablagefläche.
- Die Fläche beschädigen. Auch das regelt Absatz 5. Metallschieber auf Naturstein oder Pflasterbelag hinterlassen Spuren, die im Frühjahr sichtbar werden.
Was zusätzlich frei bleiben sollte
Die Satzung nennt es nicht, die Verkehrssicherungspflicht verlangt es trotzdem:
- Hydranten und Feuerwehrzufahrten. Ein zugeschütteter Hydrant kostet im Ernstfall Minuten.
- Notausgänge und Fluchttüren. Sie öffnen nach außen — ein Schneehaufen davor blockiert sie.
- Kellerschächte und Lichtschächte. Beim Tauwetter läuft das Wasser sonst in den Keller.
- Stellplätze für Müllbehälter. Wird die Tonne nicht erreicht, fällt die Leerung aus — und der Ärger landet bei der Verwaltung.
Der zweite Winter: Tauwetter
Ein Schneehaufen ist ein Wasserspeicher mit Zeitzünder. Bei Plusgraden am Tag läuft das Schmelzwasser über den Gehweg, nachts friert es wieder — und zwar als glatte, geschlossene Eisfläche, die deutlich gefährlicher ist als frischer Schnee.
- Haufen möglichst so anlegen, dass das Schmelzwasser vom Gehweg weg läuft, nicht darüber.
- Bei angekündigtem Tauwetter mit anschließendem Frost vorher streuen, nicht erst am nächsten Morgen.
- Große Haufen an Gefällstrecken auflösen, statt sie liegen zu lassen.
Praxis-Tipp für Verwaltungen: Legen Sie die Ablagestellen einmal vor dem Winter fest und halten Sie sie im Objektblatt fest — mit Blick auf Gully, Baumscheiben, Hydrant und Zufahrt. Dann muss das niemand um sechs Uhr morgens im Dunkeln entscheiden, und bei wechselndem Personal bleibt es gleich.
Wann geräumt sein muss
In Mannheim müssen die Flächen werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr geräumt und bestreut sein. Tritt Glätte tagsüber bis 20.00 Uhr auf, ist unverzüglich und bei Bedarf wiederholt zu räumen. Wichtig ist die Richtung dieser Angabe: Es ist eine Frist, kein Startzeitpunkt — wer um sieben Uhr erst anfängt, ist bereits zu spät. Die Regelungen der übrigen Städte in der Region stehen im Beitrag zu den Winterdienst-Pflichten.
Häufige Fragen
Darf man Schnee auf die Straße schieben?
Nein. Geräumter Schnee gehört zunächst auf den restlichen Teil der eigenen Pflichtfläche. Reicht der Platz nicht, darf er am Rand der Fahrbahn angehäuft werden — auf der Fahrbahn verteilen ist nicht zulässig.
Darf man Schnee auf das Nachbargrundstück räumen?
Nein. Die Mannheimer Gehwegreinigungssatzung untersagt in § 5 Abs. 5 ausdrücklich, geräumten Schnee oder auftauendes Eis dem Nachbarn zuzuführen. Das gilt auch für dessen Gehwegabschnitt.
Welche Flächen müssen beim Räumen frei bleiben?
Straßenrinnen, Kanaleinläufe und Baumscheiben. Außerdem muss für jedes Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens einem Meter Breite geräumt bleiben. Aus der Verkehrssicherungspflicht kommen Hydranten, Feuerwehrzufahrten, Notausgänge und Lichtschächte hinzu.
Wie breit muss der Gehweg geräumt werden?
Das legt jede Kommune selbst fest, die Spanne reicht von 1,00 bis 2,00 Meter. In Mannheim sind es nach § 5 Abs. 1 der Gehwegreinigungssatzung mindestens 1,00 Meter. Zusätzlich müssen die geräumten Flächen benachbarter Grundstücke so abgestimmt sein, dass ein durchgehend benutzbarer Weg entsteht.
Wer haftet, wenn jemand über einen Schneehaufen stürzt?
Grundsätzlich der Räum- und Streupflichtige, also in der Regel der Eigentümer oder die von ihm beauftragte Firma. Wurde der Haufen an einer unzulässigen Stelle abgelegt — etwa im Zugang zur Fahrbahn — wiegt das im Streitfall schwer. Eine lückenlose Dokumentation der Einsätze verbessert die Beweislage.
Winterdienst mit Dokumentation
Wir räumen nach Satzung, legen die Ablagestellen vorher mit Ihnen fest und halten jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Foto fest.
