Treppenlift im Mehrfamilienhaus

Treppenlift im Mehrfamilienhaus: Genehmigung, Einbau & Kosten

26. Juli 2026  ·  2 Min. Lesezeit  ·  NH-Hausmeister

Mit zunehmendem Alter der Bewohner steigt der Bedarf an barrierefreien Lösungen. Ein Treppenlift kann die Eigenständigkeit erhalten — doch im Mehrfamilienhaus gibt es baurechtliche, mietrechtliche und praktische Hürden zu überwinden.

Rechtsanspruch: Muss der Vermieter zustimmen?

  • Mieter mit Behinderung: Haben einen gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zu baulichen Veränderungen für Barrierefreiheit (§ 554 BGB)
  • Der Vermieter kann eine angemessene Sicherheitsleistung für den Rückbau verlangen
  • In der WEG: Privilegierte bauliche Veränderung — Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden

Wichtig: Der Rechtsanspruch gilt auch für Angehörige, die eine pflegebedürftige Person im Haushalt betreuen.

Bauvorschriften im Treppenhaus

  • Mindestbreite: Treppenhaus muss auch mit Lift eine Restbreite von 100 cm behalten
  • Brandschutz: Fluchtweg darf nicht blockiert werden — Lift muss sich an der Wand einklappen lassen
  • Baugenehmigung: Je nach Bundesland und Gebäude erforderlich (öffentliche Gebäude: immer)
  • TÜV-Abnahme: Bei bestimmten Modellen vorgeschrieben

Achtung: Wird der Fluchtweg zu stark eingeengt, kann die Baubehörde den Einbau untersagen — vorher Machbarkeitsprüfung durchführen lassen.

Lifttypen

  • Sitzlift: Am günstigsten, für gerade Treppen ideal
  • Plattformlift: Für Rollstuhlfahrer, benötigt mehr Platz
  • Hublift: Für geringe Höhenunterschiede (z. B. Hauseingang)
  • Aufzug (nachgerüstet): Teuerste Lösung, aber für alle zugänglich

Kosten & Förderung

  • Sitzlift (gerade): 3.000–8.000 €
  • Sitzlift (Kurve): 8.000–15.000 €
  • Plattformlift: 10.000–25.000 €
  • Nachgerüsteter Aufzug: 50.000–100.000+ €

Fördermöglichkeiten

  • Pflegekasse: Bis zu 4.000 € Zuschuss pro Person (ab Pflegegrad 1)
  • KfW-Förderung: Programme für barrierefreies Umbauen
  • Kommunale Zuschüsse: Je nach Stadt und Bundesland

Wartung & Pflege

  • Jährliche Wartung durch Fachfirma (150–300 € pro Jahr)
  • Schiene regelmäßig reinigen (Hausmeister)
  • Batterie-/Akkustand kontrollieren
  • Sicherheitsgurte und Sensoren prüfen

Die Rolle des Hausmeisters

Der Hausmeister reinigt die Führungsschiene, kontrolliert die Funktion, meldet Störungen und stellt sicher, dass der Lift im eingeklappten Zustand den Fluchtweg nicht blockiert. Bei Notfällen kennt er die manuelle Entriegelung. Im Wohnungseigentum entscheidet die Gemeinschaft: Wie ein solcher Beschluss zustande kommt, steht unter Eigentümerversammlung.

Häufige Fragen

Muss der Vermieter einem Treppenlift zustimmen?

Ja, Mieter mit Behinderung oder Pflegebedarf haben nach § 554 BGB einen gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung zu baulichen Veränderungen für Barrierefreiheit. Der Vermieter kann eine Sicherheitsleistung für den Rückbau verlangen.

Was kostet ein Treppenlift im Mehrfamilienhaus?

Ein Sitzlift für eine gerade Treppe kostet 3.000 bis 8.000 Euro, bei kurvigen Treppen 8.000 bis 15.000 Euro. Die Pflegekasse bezuschusst den Einbau mit bis zu 4.000 Euro pro Person ab Pflegegrad 1.

Welche Bauvorschriften gelten für Treppenlifte?

Das Treppenhaus muss eine Restbreite von mindestens 100 cm behalten. Der Fluchtweg darf nicht blockiert werden, daher muss sich der Lift einklappen lassen. Je nach Bundesland kann eine Baugenehmigung erforderlich sein.

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