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Treppenlift im Mehrfamilienhaus: Genehmigung, Einbau & Kosten

📅 26. Juli 2026  ·  🕐 7 Min. Lesezeit  ·  NH-Hausmeister

Mit zunehmendem Alter der Bewohner steigt der Bedarf an barrierefreien Lösungen. Ein Treppenlift kann die Eigenständigkeit erhalten — doch im Mehrfamilienhaus gibt es baurechtliche, mietrechtliche und praktische Hürden zu überwinden.

Rechtsanspruch: Muss der Vermieter zustimmen?

💡 Wichtig: Der Rechtsanspruch gilt auch für Angehörige, die eine pflegebedürftige Person im Haushalt betreuen.

Bauvorschriften im Treppenhaus

⚠️ Achtung: Wird der Fluchtweg zu stark eingeengt, kann die Baubehörde den Einbau untersagen — vorher Machbarkeitsprüfung durchführen lassen.

Lifttypen

Kosten & Förderung

Fördermöglichkeiten

Wartung & Pflege

Die Rolle des Hausmeisters

Der Hausmeister reinigt die Führungsschiene, kontrolliert die Funktion, meldet Störungen und stellt sicher, dass der Lift im eingeklappten Zustand den Fluchtweg nicht blockiert. Bei Notfällen kennt er die manuelle Entriegelung.

Häufige Fragen

Muss der Vermieter einem Treppenlift zustimmen?

Ja, Mieter mit Behinderung oder Pflegebedarf haben nach § 554 BGB einen gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung zu baulichen Veränderungen für Barrierefreiheit. Der Vermieter kann eine Sicherheitsleistung für den Rückbau verlangen.

Was kostet ein Treppenlift im Mehrfamilienhaus?

Ein Sitzlift für eine gerade Treppe kostet 3.000 bis 8.000 Euro, bei kurvigen Treppen 8.000 bis 15.000 Euro. Die Pflegekasse bezuschusst den Einbau mit bis zu 4.000 Euro pro Person ab Pflegegrad 1.

Welche Bauvorschriften gelten für Treppenlifte?

Das Treppenhaus muss eine Restbreite von mindestens 100 cm behalten. Der Fluchtweg darf nicht blockiert werden, daher muss sich der Lift einklappen lassen. Je nach Bundesland kann eine Baugenehmigung erforderlich sein.

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