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Eigentümerversammlung: Ablauf, Rechte & Beschlüsse

📅 26. Juli 2026  ·  🕐 8 Min. Lesezeit  ·  NH-Hausmeister

Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Entscheidungsorgan einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Hier werden Budgets beschlossen, Hausverwaltungen gewählt und Sanierungen genehmigt. Für Eigentümer lohnt es sich, die Spielregeln zu kennen.

Einladung & Fristen

⚠️ Achtung: Beschlüsse über nicht angekündigte Tagesordnungspunkte sind anfechtbar — selbst wenn alle Anwesenden zustimmen.

Ablauf der Versammlung

  1. Begrüßung & Feststellung der Beschlussfähigkeit — mindestens 50 % der Miteigentumsanteile müssen vertreten sein
  2. Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
  3. Bericht des Verwalters — Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, aktuelle Themen
  4. Tagesordnungspunkte einzeln besprechen und abstimmen
  5. Verschiedenes — Diskussion ohne Beschlussfassung

Beschlussfähigkeit & Abstimmung

Seit der WEG-Reform 2020:

💡 Wichtig: Seit der WEG-Reform ist jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung beschlussfähig — auch wenn nur ein Eigentümer erscheint.

Welche Beschlüsse sind typisch?

Rechte der Eigentümer

Protokoll

Die Rolle des Hausmeisters

Der Hausmeister wird häufig auf der Eigentümerversammlung beauftragt oder sein Vertrag verlängert. Ein professioneller Hausmeisterservice liefert vorab einen Tätigkeitsbericht und Kostenaufstellung, die der Verwalter in seinen Bericht einbezieht.

Häufige Fragen

Wie läuft eine Eigentümerversammlung ab?

Die Versammlung beginnt mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit, gefolgt vom Verwalterbericht mit Jahresabrechnung. Dann werden die einzelnen Tagesordnungspunkte besprochen und abgestimmt. Beschlüsse werden im Protokoll festgehalten.

Ist eine Eigentümerversammlung immer beschlussfähig?

Ja, seit der WEG-Reform 2020 ist jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung beschlussfähig — unabhängig davon, wie viele Eigentümer anwesend oder vertreten sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

Kann ich als Eigentümer einen Beschluss anfechten?

Ja, jeder Eigentümer kann Beschlüsse innerhalb eines Monats nach der Versammlung vor dem Amtsgericht anfechten. Gründe können formale Fehler bei der Einladung oder inhaltliche Mängel sein.

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