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Balkonkraftwerk im Mehrfamilienhaus: Regeln, Montage & Tipps

📅 26. Juli 2026  ·  🕐 7 Min. Lesezeit  ·  NH-Hausmeister

Balkonkraftwerke boomen — seit der Gesetzesänderung 2024 ist die Installation deutlich einfacher geworden. Doch im Mehrfamilienhaus gibt es besondere Regeln zu beachten: Vermieter-Zustimmung, Sicherheit und Optik spielen eine Rolle.

Was hat sich rechtlich geändert?

💡 Wichtig: Auch wenn der Vermieter nicht mehr ablehnen darf — er muss über die Installation informiert werden, und die Montage muss fachgerecht und sicher erfolgen.

Genehmigung im Mehrfamilienhaus

Mietwohnung

WEG (Eigentümergemeinschaft)

Montage: Darauf achten

⚠️ Sicherheit: Die Befestigung muss allen Windlasten standhalten. Im Mehrfamilienhaus haftet der Betreiber für Schäden durch herabfallende Module.

Kosten & Ersparnisse

Die Rolle des Hausmeisters

Der Hausmeister kann die fachgerechte Montage begleiten, prüft regelmäßig die Befestigung auf Sicherheit und stellt sicher, dass Kabel und Module keine Gemeinschaftsbereiche beeinträchtigen. Bei Sturmwarnungen kontrolliert er exponierte Anlagen.

Häufige Fragen

Darf ich als Mieter ein Balkonkraftwerk installieren?

Ja, seit 2024 ist ein Balkonkraftwerk eine privilegierte bauliche Veränderung. Der Vermieter muss informiert werden und kann die Art der Montage mitbestimmen, darf die Installation aber nur aus wichtigem Grund verweigern.

Braucht ein Balkonkraftwerk im Mehrfamilienhaus eine Genehmigung?

Eine behördliche Genehmigung ist nicht nötig. In der WEG muss der Antrag auf der Eigentümerversammlung gestellt werden. Bei Mietwohnungen muss der Vermieter schriftlich informiert werden.

Was kostet ein Balkonkraftwerk?

Ein 800-Watt-System mit zwei Modulen kostet zwischen 300 und 600 Euro. Die jährliche Stromkostenersparnis liegt bei 100 bis 200 Euro, sodass sich die Anlage in 2 bis 4 Jahren amortisiert.

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