Balkonkraftwerke boomen — seit der Gesetzesänderung 2024 ist die Installation deutlich einfacher geworden. Doch im Mehrfamilienhaus gibt es besondere Regeln zu beachten: Vermieter-Zustimmung, Sicherheit und Optik spielen eine Rolle.
Was hat sich rechtlich geändert?
- Privilegierte Maßnahme: Seit 2024 ist die Installation eines Balkonkraftwerks eine „privilegierte bauliche Veränderung" — der Vermieter bzw. die WEG kann die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern
- Leistungsgrenze: Bis zu 800 Watt Wechselrichterleistung ohne Elektrikerpflicht
- Anmeldung: Vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister
- Zähler: Alte Ferraris-Zähler dürfen vorübergehend rückwärts laufen
💡 Wichtig: Auch wenn der Vermieter nicht mehr ablehnen darf — er muss über die Installation informiert werden, und die Montage muss fachgerecht und sicher erfolgen.
Genehmigung im Mehrfamilienhaus
Mietwohnung
- Vermieter schriftlich informieren
- Vermieter kann Art und Ort der Montage mitbestimmen (z. B. keine Fassadenbeschädigung)
- Versicherungsschutz klären (Haftpflicht)
WEG (Eigentümergemeinschaft)
- Antrag auf der Eigentümerversammlung
- Gemeinschaft kann das „Wie" regeln, nicht das „Ob"
- Einheitliches Erscheinungsbild darf verlangt werden
Montage: Darauf achten
- Sichere Befestigung: Panele müssen sturmfest montiert sein — herabfallende Module sind lebensgefährlich
- Statik: Balkongeländer muss das zusätzliche Gewicht tragen
- Kabel: Kein Stolperrisiko in Gemeinschaftsbereichen
- Schuko-Stecker oder Wieland-Stecker: Beides seit 2024 zulässig
⚠️ Sicherheit: Die Befestigung muss allen Windlasten standhalten. Im Mehrfamilienhaus haftet der Betreiber für Schäden durch herabfallende Module.
Kosten & Ersparnisse
- Anschaffung: 300–600 € für ein 800-Watt-System mit 2 Modulen
- Ersparnisse: 100–200 € Stromkostenersparnis pro Jahr (Südausrichtung)
- Amortisation: 2–4 Jahre
Die Rolle des Hausmeisters
Der Hausmeister kann die fachgerechte Montage begleiten, prüft regelmäßig die Befestigung auf Sicherheit und stellt sicher, dass Kabel und Module keine Gemeinschaftsbereiche beeinträchtigen. Bei Sturmwarnungen kontrolliert er exponierte Anlagen.
Häufige Fragen
Darf ich als Mieter ein Balkonkraftwerk installieren?
Ja, seit 2024 ist ein Balkonkraftwerk eine privilegierte bauliche Veränderung. Der Vermieter muss informiert werden und kann die Art der Montage mitbestimmen, darf die Installation aber nur aus wichtigem Grund verweigern.
Braucht ein Balkonkraftwerk im Mehrfamilienhaus eine Genehmigung?
Eine behördliche Genehmigung ist nicht nötig. In der WEG muss der Antrag auf der Eigentümerversammlung gestellt werden. Bei Mietwohnungen muss der Vermieter schriftlich informiert werden.
Was kostet ein Balkonkraftwerk?
Ein 800-Watt-System mit zwei Modulen kostet zwischen 300 und 600 Euro. Die jährliche Stromkostenersparnis liegt bei 100 bis 200 Euro, sodass sich die Anlage in 2 bis 4 Jahren amortisiert.
Professionellen Hausmeisterservice beauftragen
NH-Hausmeister übernimmt alle Aufgaben rund um Ihr Mehrfamilienhaus — zuverlässig, dokumentiert und zu fairen Preisen.