Die Briefkastenanlage gehört zur Grundausstattung jedes Mehrfamilienhauses. Der Vermieter muss für funktionierende, normgerechte Briefkästen sorgen — sonst drohen Mietminderung und Ärger mit der Post.
Gesetzliche Anforderungen
- DIN EN 13724: Mindestgröße 230 x 325 x 30 mm (für C4-Umschläge)
- Postgesetz: Jede Wohnung braucht einen eigenen, verschließbaren Briefkasten
- Barrierefreiheit: Unterkante mind. 70 cm, Oberkante max. 170 cm
- Namensschild: Gut lesbar und beleuchtet (bei Dunkelheit)
Pflichten des Vermieters
Der Vermieter muss Briefkästen instand halten: funktionierende Schlösser, Schutz vor Witterung, regelmäßige Reinigung der Anlage. Defekte Briefkästen sind ein Mietmangel.
Mietminderung bei defektem Briefkasten
Bei einem kaputten oder fehlenden Briefkasten sind 1–3% Mietminderung anerkannt. Wird Post gestohlen, weil das Schloss defekt ist, haftet unter Umständen der Vermieter.
Kosten für neue Briefkastenanlagen
Einzelbriefkasten: 50–150 €. Komplettanlage 8 Parteien: 800–2.000 €. Montage: 200–500 €.
Hausmeister-Aufgaben
- Regelmäßige Sichtkontrolle (Schlösser, Klappen, Dichtungen)
- Namensschilder aktualisieren bei Mieterwechsel
- Briefkastenanlage reinigen
- Defekte dem Vermieter melden
Häufige Fragen
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